Betreuung in den Kita-Einrichtungen
17.12.2020 10.00 Uhr:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 15.12.2020 wurde durch das Land Brandenburg die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (3. SARS-CoV-2EindV) erlassen, welche zum 16.12.2020 in Kraft trat.
Gemäß § 17 Schulen der 3. SARS-CoV-2EindV gilt ab dem 4. Januar 2021, dass der Präsenzunterricht in Schulen untersagt ist. Die Schulen haben für die ersten bis vierten Jahrgangsstufen eine Notfallbetreuung zu gewährleisten.
Gleiches gilt gemäß § 18 Horteinrichtungen der 3. SARS-CoV-2EindV auf für den Hortbetrieb. Dieser ist ebenfalls ab dem 04. Januar 2021 untersagt. Im Falle einer Notbetreuung ist dies durch den Träger der Horteinrichtung zu organisieren.
Die Notbetreuung ist zu gewährleisten für Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind und für Kinder, deren Personensorgeberechtigte in kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb und außerhalb des Landes Brandenburg arbeiten.
Bisher hat das Land Brandenburg diese kritischen Infrastrukturbereiche nicht benannt. Desweitern ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht geklärt, wie diese Notbetreuung durch die Eltern zu beantragen ist.
Sobald uns hier nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie darüber auf unserer Internetseite informieren. Hier werden wir auch wieder, wie beim ersten mal, wenn erforderlich, die Formulare für die Beantragung der Notbetreuung im Hort hinterlegen. (ausschließlich für den Hort)
Für die Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten und Kindertagespflege) gilt weiterhin bis auf weiteres der Regelbetrieb. Wir bitten Sie jedoch, das Anschreiben der Ministerin für Bildung, Jugend und Sport zu berücksichtigen und das Angebot der Kindertagesbetreuung nur in Anspruch zu nehmen, wenn es zwingend notwendig ist. (siehe Internetseite/Aushang in den Kitas)
Mit freundlichen Grüßen
Bodo Oehme
Bürgermeister
14.12.2020, 11.00 Uhr
Schreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
08.12.2020 8.50 Uhr
Information zur eventuellen Einschränkungen in der Kita-Betreuung
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der aktuellen Pandemielage und der derzeit geltenden Regelungen ist die Gemeinde Schönwalde-Glien als Träger der Kindertageseinrichtungen, wie alle anderen Träger auch, vor besondere Herausforderungen gestellt.
Es ist unsere Pflicht als örtlicher Träger dafür Sorge zu tragen, dass die Betreuung Ihrer Kinder im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen erfolgt. Der Gesetzgeber hat unter anderem für die Betreuung Ihrer Kinder entsprechend ihres Alters einen Betreuungsschlüssel festgelegt.
Aus gegebenem Anlass kann es aber jederzeit dazu kommen, dass der Betreuungsschlüssel nicht mehr gewährleistet werden kann. Sollte es in Ihrer Einrichtung dazu kommen, dass aufgrund von Personalausfällen nach Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten der Betreuungsschlüssel nicht mehr sichergestellt werden kann, werden wir als zuständiger Träger entweder die Kita-Öffnungszeiten reduzieren oder wenn es die Situation erforderlich macht, die Betreuung für einzelne Gruppen für einen bestimmten Zeitraum komplett einstellen müssen. Hierzu kann es leider auch kurzfristig kommen.
Ich bitte Sie daher, achten Sie auf die Aushänge in Ihrer Kita.
Sie selbst können uns dabei unterstützen, dass es nicht zu einer solchen Situation kommt, wenn Sie ihr Kinder nur gesund in die Einrichtung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Bodo Oehme
Bürgermeister
02. Dezember 2020 14.10 Uhr
Sehr geehrte Eltern von Kita und Hort Sonnenschein,
wir freuen uns sehr Ihnen mitteilen zu können, dass sowohl die Kita als auch der Hort Sonnenschein ab dem 04.12.2020 wieder für die Betreuung Ihres Kindes zur Verfügung stehen.
Bitte beachten Sie jedoch die Rückmeldung aus Ihren einzelnen Gruppen. Soweit uns bekannt ist, haben noch nicht alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Kita und Hort Sonnenschein ihre Quarantäne-Bescheinigung vom Gesundheitsamt erhalten. Es kann daher dazu kommen, dass am Freitag noch nicht alle Mitarbeiter im Einsatz sind. Erst nach Vorlage der Quarantäne-Bescheinigung und dem daraus resultierenden Ende der Quarantäne können die Mitarbeiter wieder ihren Dienst antreten.
Bitte beachten Sie, dass die Einschränkung der Öffnungszeit fortbesteht, wie vor der Quarantäne-bedingten Schließung.
Die Kita und der Hort sind ab Freitag, bis auf weiteres nur bis 16:00 Uhr geöffnet. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind ab dem 04.12.2020 bis spätestens 16:00 Uhr wieder abgeholt wird.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Bodo Oehme
Bürgermeister
25. November 2020 15:20 Uhr
Sehr geehrter Eltern der Kita Schloß Fröhlichhausen,
durch Ausfall im Bereich des pädagogischen Personals, bleibt uns zum jetzigen Zeitpunkt keine andere Möglichkeit, als die tägliche Öffnungszeit der Kita ab dem 26.11.2020 zu verkürzen.
Ab Donnerstag, den 26. November 2020 hat die Kita Schloß Fröhlichhausen nur noch von 7:00 - 16:00 Uhr geöffnet.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind bis spätestens 16:00 Uhr abgeholt ist.
Durch die Neuregelung kann die Kita weiterhin geöffnet bleiben. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Bodo Oehme
Bürgermeister