Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien zu den Steuer- und Abgabenbescheiden 2008
Die Gemeindeverwaltung Schönwalde-Glien weist darauf hin, dass die im Kalenderjahr 2007 versandten Steuer- und Abgabenbescheide
- zur Grundsteuer
- zur Hundesteuer,
- zur Zweitwohnungsteuer und
- zur Umlage der Beiträge an den Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen"
auch für die Folgejahre gültig sind, sofern sie nicht durch eine erneute Steuerfestsetzung geändert wurden.
Sie erhalten somit Anfang Januar 2008 für die vorgenannten Steuern und Abgaben keine neuen Steuer- und Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2008.
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleichen Steuern wie im Vorjahr zu entrichten haben, können diese durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Der Steuerschuldner hat bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides zu den bisherigen Fälligkeitsterminen, Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten.
Der Verwaltungsakt gilt zwei Wochen nach dem Tag der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 4 Satz 3 der Abgabenordnung).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Schönwalde-Glien OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-.Bach-Str. 10-12 , 14621 Schönwalde-Glien schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Hinweise zur öffentlichen Bekanntmachung
Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der Jahreszahlung Gebrauch gemacht haben, wird der entsprechende Betrag am 01.07.2008 fällig.
Die Gemeindeverwaltung Schönwalde-Glien weist darauf hin, dass bei einer Nichtbeachtung der Fälligkeiten automatisch das Mahnverfahren einsetzt.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Entsprechende Vordrucke sind in der Gemeindeverwaltung erhältlich bzw. stehen auf der Homepage www.gemeinde-schoenwalde-glien.de unter der Rubrik Download Einzugsermächtigung bereit. Diese Abbuchungsermächtigung kann auf dem Postweg versandt oder auch persönlich in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Schönwalde-Glien, den 7.12.2007
gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 4 Nr. 1 vom 10. Januar 2008