Bebauungsplan „Wohnbebauung nördlich des Kienberger Weges zwischen den Grundstücken Kienberger Weg 21 und Nr. 37“ der Gemeinde Schönwalde–Glien für den Ortsteil Paaren im Glien


Bebauungsplan „Wohnbebauung nördlich des Kienberger Weges zwischen den Grundstücken Kienberger Weg 21 und Nr. 37“ der Gemeinde Schönwalde–Glien für den Ortsteil Paaren im Glien

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien in der Sitzung am 09.12.2021 unter der Drucksache Nr. 158 / 2021 als Satzung beschlossene  Bebauungsplan „Wohnbebauung nördlich des Kienberger Weges zwischen den Grundstücken Kienberger Weg 21 und Nr. 37“ für das Gebiet in der Ortslage Paaren im Glien,  bestehend aus der Planzeichnung  (Teil A) und dem Text (Teil B) für das ca. 0,85 ha große Gemeindegebiet wird gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung hiermit bekannt gemacht.

Jedermann kann die o.g. Satzung und die dazugehörige Begründung zum Bebauungsplan „Wohnbebauung nördlich des Kienberger Weges zwischen den Grundstücken Kienberger Weg 21 und Nr. 37“ ab diesem Tag in der Gemeinde Schönwalde – Glien, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde - Glien, während folgender Zeiten:

 Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr),

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind Mängel der Abwägung sowie eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 2 Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde - Glien geltend gemacht worden sind.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan „Am Eichholz“ eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Schönwalde-Glien, den 10.1.2022                        gez.
                                                                                            Bodo Oehme, Bürgermeister
                                                                                           (Dienstsiegel)