Bestattung Durchführung

  • Kurztext

    Verstorbene Personen müssen auf Friedhöfen oder auf Hoher See bestattet werden. Zuständig für die Bestattung ist die von der verstorbenen Person bestimmte Person, im Übrigen der nächste Angehörige.


Ansprechpunkt

Kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinde, Amt, Verbandsgemeinde,

Bestattungsunternehmer

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende