Kinderbetreuung
Notfallbetreuung in Ihrer Kindertagesstätte / Hort
Sehr geehrte Eltern, auch wir bleiben derzeit nicht davon verschont, dass die Zahlen der krankheitsbedingten Ausfälle im pädagogischen Bereich steigen, was dazu führt, dass wir die Betreuung ganz oder teilweise einschränken müssen. Deshalb hat das Land Brandenburg kurzfristig eine Regelung in Kraft gesetzt, die einen Anspruch auf Notfallbetreuung für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen sichert, siehe Vierte Änderung der Zweiten SARS-CoV-Eindämmungsverordnung (EindV).
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