Schiedsstelle

Schiedsstelle

Schlichten statt richten ist unsere Devise - und dies schon, man höre und staune, seit 182 Jahren. Sicher kennen Sie den Dorfrichter Adam von Heinrich Kleist. Das ist der älteste Schiedsmann im Preußisch-Brandenburgischen. 

Seit dem hat sich viel verändert. Welche Aufgabe haben die Schiedsleute, die es in 12 Bundesländern gibt?
Übrigens, im Freistaat  Sachsen heißen sie „Friedensrichter".

Den Schiedsleuten/Friedensrichtern kommt die Aufgabe zu, die vorgerichtliche Streitschlichtung durchzuführen.

Kraft Gesetz sind wir in Brandenburg zuständig für die Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerrechtlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche. Hierrunter fallen auch alle Streitigkeiten zwischen Nachbarn (soweit sie nicht den Bereich des Strafrechtes unterliegen) sowie nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre. Ausgenommen davon sind Rechtsstreitigkeiten, die in den Bereich des Familienrechtes oder in den Bereich des Arbeitsrechtes fallen sowie Streitigkeiten wegen der persönlichen Ehre, die in Presse oder Rundfunk begangen worden sind. Diese Schlichtungsverfahren sind darauf gerichtet, die Streitigkeiten durch einen Vergleich beizulegen und werden auf der Grundlage
eines Antrages durchgeführt.

Weiterhin ist die Schiedsstelle die Vergleichsbehörde im Sinne des § 380 Absatz 1 der Strafprozessordnung und führt Sühneverfahren in den Angelegenheiten

- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Körperverletzung
- Bedrohung und
- Sachbeschädigung

durch.

Auch hier ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Vor Erhebung der Privatklage ist die Beantragung eines Sühneverfahrens vorgeschrieben.

Ich bin Schiedsmann seit 1994 und seit 2009 ist Frau Marlies Miericke-Soelch meine Vertreterin.

Die Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung für jeweils 5 Jahre gewählt, vom Amtsgericht in die Funktion (Vorsitzender der Schiedsstelle oder Vertreter) berufen und verpflichtet.

Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Für die Inanspruchnahme unserer Leistung entstehen aber auch Kosten, die wir Ihnen gern im ersten Gespräch erläutern.