Wahlen

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bundestagsWahl 2025

Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen: www.wahlschein.de/12063273

10.02.2025

Muster-Stimmzettel zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 zur Ansicht:






28.Januar 2025

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlbehörde der Gemeinde Schönwalde-Glien -Wahlbekanntmachung

1. Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 8:00 - 18:00 Uhr.

2. Die Gemeinde Schönwalde-Glien ist in 11 allgemeine Wahlbezirke und fünf Briefwahlbezirke eingeteilt.

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Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

  1.      Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl der Gemeinde Schönwalde-Glien kann in der Zeit vom 03. Februar 2025 bis 07. Februar 2025 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Zimmer 1.18 und Zimmer 1.19 (Meldestelle), Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden:

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14. Januar 2025

Aktuelles

Aufgrund verkürzter Fristen zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025 empfehlen wir die Stimmabgabe persönlich im Briefwahlbüro vorab. Alternativ nutzen Sie die Möglichkeit der Urnenwahl am Wahlsonntag.

Beantragung

Ab dem 15. Januar 2025 können Sie mit unserem Online-Formular Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Weiterhin kann die Beantragung unter Nutzung des Antrages auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung erfolgen. Diesen können Sie per Post an das Wahlbüro senden. Darüber hinaus ist die Beantragung formlos schriftlich, persönlich, per E-Mail an meldestelle@schoenwalde-glien.de oder Telefax (03322 / 24 84 40) möglich. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. 

Rückversand

Für den rechtzeitigen Zugang des Wahlbriefes beim Wahlleiter müssen Sie Sorge tragen. Verzichten Sie wenn möglich für die Rückgabe Ihres Wahlbriefes auf den Postweg und nutzen Sie den Briefkasten der Gemeinde Schönwalde-Glien. Dieser wird am Wahltag um 18:00 Uhr letztmalig geleert. Bitte beachten Sie im Falle der postalischen Zustellung die normalen Postlaufzeiten von durchschnittlich vier Werktagen. Verschlossene Wahlbriefe dürfen am Wahltag nicht in den Wahllokalen entgegengenommen werden. 

Dienstag, 7. Januar 2025

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen oder Wahlscheinen für die vorgezogene Bundestagswahl ist ab dem 15. Januar 2025 online auf der Hompage der Gemeinde Schönwalde-Glien möglich. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen, ob persönlich oder per Post, kann jedoch frühestens Ende der sechsten Kalenderwoche (6.-7.2.2025) erfolgen, da die Stimmzettel voraussichtlich erst ab diesem Zeitpunkt verfügbar sein werden. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Unterlagen bei postalischem Versand entsprechend vorbereitet und verschickt werden müssen. Dennoch wird der Link zur Beantragung von Briefwahlunterlagen oder Wahlscheinen bereits ab dem 15. Januar bereitgestellt.

Wichtige Informationen für Wählerinnen und Wähler zur Bundestagswahl 2025

  • Bis 2. Februar 2025: Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten abgeschlossen.
    Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens zum 2. Februar 2025 ihre Wahlbenachrichtigungsschreiben. Darin wird über den Wahltermin, das Wahllokal und weiteren Hinweisen zur Stimmabgabe informiert. Sollten Wahlberechtigte bis zu diesem Zeitpunkt keine Benachrichtigung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Wahlleitung auf. Es ist natürlich auch möglich, ohne Wahlbenachrichtigungsschreiben im Wahllokal wählen zu können.
  • Vom 3. bis 7. Februar 2025: Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis.
    Für alle Wahlberechtigten besteht in dieser Zeit die Möglichkeit, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. Die Einsichtnahme dient dazu, die Eintragung der eigenen Person im Verzeichnis zu überprüfen und gegebenenfalls Korrekturen zu veranlassen. Die Einsichtnahme erfolgt jeweils in der Meldestelle der Gemeinde Schönwalde-Glien, Berliner Allee 7.
  • Veröffentlichungen der Wahlbekanntmachung und Einsichtnahme ins Wahlberechtigtenverzeichnis im Januar im Amtsblatt
    Voraussichtlicher Termin wird der 28. Januar 2025

  • Abhängig von der Lieferung der Stimmzettel: Beginn der Ausgabe oder Versendung der Briefwahlunterlagen.
    Bitte beachten Sie
    den Postweg und die Zustellung der Briefwahlunterlagen. Daher empfiehlt die Wahlleitung die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus zu beantragen, sodass die Unterlagen sofort ausgehändigt werden können. 
    Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist zu folgenden Zeiten möglich:  

Montag          9:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag        9:00 Uhr - 12:00 Uhr

                        13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch       9:00 Uhr - 15:00 Uhr

Donnerstag   7:30 Uhr - 15:00 Uhr

Freitag            9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Die Wahlbriefe müssen am Wahltag, 23. Februar 2025, bis um 18 Uhr im Briefkasten vom Rathaus, Berliner Allee 7 (letzte Leerung) eingeworfen sein. 

Informationen für Wahlhelfende

Die Tätigkeit der Wahlhelfenden ist eine Grundvoraussetzung für die Durchführung von Wahlen. Gerade sie sorgen im Wahllokal für eine reibungslose und korrekte Abwicklung der Wahl. Nach der Schließung der Wahllokale um 18 Uhr zählen sie die im Wahllokal abgegebenen Stimmen aus. Die Tätigkeit der Wahlhelfenden ist ehrenamtlich.

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