Wahlen 2026
BÜRGERMEISTERWAHL2026
Downloads
Am 20. September 2026 wählen die Bürgerinnen und Bürger direkt die hauptamtliche Bürgermeisterin oder den hauptamtlichen Bürgermeister – nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl und für eine Amtszeit von acht Jahren. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme.
Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber sollten ihre Wahlvorschläge frühzeitig und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Wahlbekanntmachung einreichen. Nutzen Sie bitte den Formularserver auf den Seiten des Landeswahlleiters.
Eine mögliche Stichwahl findet am 11. Oktober 2026 statt.
Nach öffentlicher Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters vom 01.04.2026 können die Wahlvorschläge bis zum 16.07.2026 um 12:00 Uhr eingereicht werden. In seiner Sitzung am 22.07.2026 um 18:00 Uhr entscheidet der Wahlausschuss der Gemeinde über die Zulassung der Wahlvorschläge.
Allgemeine Informationen:
Wahlberechtigt ist:
- wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat
- einen ständigen Wohnsitz in Schönwalde-Glien (d. h. einen gemeldeten Wohnsitz) hat oder sich dort für gewöhnlich aufhält
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.
Eintragung in das Wählerverzeichnis (Stichtag)
Alle Wahlberechtigten, die am 09.08.2026 in Schönwalde-Glien gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens zum 30.08.2026 eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält Ihre persönlichen Angaben, das Wahllokal, in welchem Sie Ihre Stimme abgeben können, ob diese Einrichtung barrierefrei ist und die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis geführt werden. Bringen Sie am Wahltag bitte die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument mit.
Wahlberechtigte, die im Zeitraum vom 10.08.2026 bis 19.09.2026 nach Schönwalde-Glien ziehen, werden von Amtswegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Schönwalde-Glien eingetragen. Ebenso Wahlberechtigte, die in diesem Zeitraum nach Schönwalde-Glien ihre Hauptwohnung verlegen oder in Schönwalde-Glien eine weitere Wohnung beziehen, die ihre Hauptwohnung wird.
Umzüge innerhalb der Gemeinde Schönwalde-Glien haben keinen Einfluss auf Ihre Wahlberechtigung. Auch eine Änderung der Wählerverzeichnisse erfolgt hierbei nicht.
Verzieht ein Wahlberechtigter außerhalb der Gemeinde, und meldet sich somit melderechtlich ab, so wird dieser von Amtswegen aus dem Wählerverzeichnis gestrichen.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung beinhaltet einen Wahlscheinantrag, mit dem Sie auch die Briefwahl beantragen können. Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sollten die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nicht stimmen, so setzen Sie sich bitte zeitnah mit der Gemeinde Schönwalde-Glien – Wahlbehörde – in Verbindung. Die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis besteht vom 31.08.2026 bis 04.09.2026. Die Bekanntmachung erfolgt zu gegebener Zeit.
Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, den Wahlraum aufzusuchen, können einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Der Wahlscheinantrag kann bis zum 18.09.2026 bis 18.00 Uhr mündlich (jedoch nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Dabei sind folgende Angaben zu machen: Name, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift. Nur in speziellen Ausnahmefällen ist die Erteilung eines Wahlscheines nach 18:00 Uhr des 18.09.2026, auch bis zum Wahltag 15:00 Uhr, möglich.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Beantragung ab dem 24.08.2026.
Besonderes zur Briefwahl:
Alle Wahlberechtigten, die zu der Hauptwahl Briefwahl beantragen, erhalten, von Amts wegen auch Briefwahlunterlagen für die Stichwahl, es sei denn, der Antrag auf Briefwahl weist aus, dass zur Stichwahl im Wahllokal gewählt werden soll. Zudem erhalten Wahlberechtigte, die erst am Tag der Stichwahl, jedoch nicht am Tag der Hauptwahl wahlberechtigt sind, von Amtswegen die Briefwahlunterlagen zugesandt.
Die Briefwahlunterlagen selbst sind farbig.
Stimmzettel
Die Sortierung der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel unterliegt den Anforderungen nach dem Kommunalwahlgesetz (§ 41 Abs. 3 BbgKWahlG). Demnach erhalten die ersten Wahlvorschlagsnummern die Wahlvorschläge der in § 39 Abs. 3 erster Teilsatz des BbgKWahlG bezeichneten Wahlvorschlagsträger in der Reihe des Wahlergebnisses der letzten Wahl (Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerber). Es schließen sich alle anderen Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge an. Nach der öffentlichen Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge wird der Musterstimmzettel hier zu finden sein.
WAHL DES ORTSBEIRATES SCHÖNWALDE-DORF 2026
Downloads
Am 11. Oktober 2026 wählen die Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils Schönwalde-Dorf den Ortsbeirat der Gemeinde Schönwalde-Glien Ortsteil Schönwalde-Dorf – nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl und für eine Amtszeit bis zur nächsten Kommunalwahl im Jahr 2029. Jede wahlberechtigte Person hat drei Stimmen.
Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber sollten ihre Wahlvorschläge frühzeitig und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Wahlbekanntmachung einreichen. Nutzen Sie bitte den Formularserver auf den Seiten des Landeswahlleiters.
Nach öffentlicher Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters vom 10.06.2026 können die Wahlvorschläge bis zum 06.08.2026 um 12:00 Uhr eingereicht werden. In seiner Sitzung am 10.08.2026 um 18:00 Uhr entscheidet der Wahlausschuss der Gemeinde über die Zulassung der Wahlvorschläge.
Allgemeine Informationen:
Wahlberechtigt ist:
- wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat
- einen ständigen Wohnsitz in Schönwalde-Glien (d. h. einen gemeldeten Wohnsitz) hat oder sich dort für gewöhnlich aufhält
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.
Eintragung in das Wählerverzeichnis (Stichtag)
Alle Wahlberechtigten, die am 30.08.2026 in Schönwalde-Glien gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens zum 20.09.2026 eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält Ihre persönlichen Angaben, das Wahllokal, in welchem Sie Ihre Stimme abgeben können, ob diese Einrichtung barrierefrei ist und die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis geführt werden. Bringen Sie am Wahltag bitte die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument mit.
Wahlberechtigte, die im Zeitraum vom 31.08.2026 bis 10.10.2026 nach Schönwalde-Glien ziehen, werden von Amtswegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Schönwalde-Glien eingetragen. Ebenso Wahlberechtigte, die in diesem Zeitraum nach Schönwalde-Glien ihre Hauptwohnung verlegen oder in Schönwalde-Glien eine weitere Wohnung beziehen, die ihre Hauptwohnung wird.
Umzüge innerhalb der Gemeinde Schönwalde-Glien haben keinen Einfluss auf Ihre Wahlberechtigung. Auch eine Änderung der Wählerverzeichnisse erfolgt hierbei nicht.
Verzieht ein Wahlberechtigter außerhalb der Gemeinde, und meldet sich somit melderechtlich ab, so wird dieser von Amtswegen aus dem Wählerverzeichnis gestrichen.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen (BITTE NOCH KEINE ANTRÄGE STELLEN)
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung beinhaltet einen Wahlscheinantrag, mit dem Sie auch die Briefwahl beantragen können. Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sollten die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nicht stimmen, so setzen Sie sich bitte zeitnah mit der Gemeinde Schönwalde-Glien – Wahlbehörde – in Verbindung. Die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis besteht vom 21.09.2026 bis 25.09.2026. Die Bekanntmachung erfolgt zu gegebener Zeit.
Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, den Wahlraum aufzusuchen, können einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Der Wahlscheinantrag kann bis zum 09.10.2026 bis 18.00 Uhr mündlich (jedoch nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Dabei sind folgende Angaben zu machen: Name, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift. Nur in speziellen Ausnahmefällen ist die Erteilung eines Wahlscheines nach 18:00 Uhr des 09.10.2026, auch bis zum Wahltag 15:00 Uhr, möglich.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Beantragung ab dem 24.08.2026.
Stimmzettel
Die Sortierung der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel unterliegt den Anforderungen nach dem Kommunalwahlgesetz (§ 41 Abs. 3 BbgKWahlG). Demnach erhalten die ersten Wahlvorschlagsnummern die Wahlvorschläge der in § 39 Abs. 3 erster Teilsatz des BbgKWahlG bezeichneten Wahlvorschlagsträger in der Reihe des Wahlergebnisses der letzten Wahl (Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerber). Es schließen sich alle anderen Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge an. Nach der öffentlichen Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge wird der Musterstimmzettel hier zu finden sein.
Wahllokale
Ihr Wahllokal finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung. Die Gemeinde Schönwalde-Glien hat im Ortsteil Schönwalde-Dorf einen allgemeinen Wahlbezirk (Wahllokal) sowie ein Briefwahllokal.
Barrierefreiheit der Wahl
Dies bezieht sich nicht nur auf einen behindertengerechten Zugang zu einem Wahllokal, sondern auch auf die Stimmabgabe. Demnach sollen Hindernisse auch für sehbehinderte Menschen abgebaut werden. Hier ist die Gemeinde bemüht, auch entsprechende Erleichterungen für Blinde zu beschaffen.

