Informationen für Wahlhelfende
Wahlvorstand (Wahlhelferinnen und Wahlhelfer)
Der Wahlvorstand in einem Wahllokal besteht aus fünf bis neun Personen:
- der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher
- der stellvertretenden Wahlvorsteherin oder dem stellvertretenden Wahlvorsteher
- der Schriftführerin oder dem Schriftführer
- zwei bis sechs beisitzende Mitglieder
Der Wahlvorstand ist beschlussfähig, wenn während der Wahlhandlung von 8 bis 18 Uhr mindestens drei Wahlvorstandsmitglieder anwesend sind, darunter die Wahlvorsteherin / der Wahlvorsteher (oder die Stellvertreterin / der Stellvertreter) und die Schriftführerin / der Schriftführer (oder die Stellvertreterin / der Stellvertreter). Während der Auszählung der Stimmergebnisse nach 18 Uhr müssen alle Wahlvorstandsmitglieder anwesend sein. Die Mindestzahl beträgt dann fünf Wahlvorstandsmitglieder.
Aufgaben des Wahlvorstandes
Die Aufgaben der Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher und die der stellvertretenden Wahlvorsteherin oder der stellvertretende Wahlvorsteher sind:
- Verantwortung für die Tätigkeit des Wahlvorstandes
- Aufgabenfestlegung der einzelnen Wahlvorstandsmitglieder
- Verpflichtung der Wahlvorstandsmitglieder zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit
- Einrichtung des Wahllokales und Öffnung des Wahllokales am Morgen des Wahltages
- Beaufsichtigung der ordnungsgemäßen Stimmabgabe im Wahllokal
- Bereitschafts- und Schnellmeldungen an die Wahlbehörde
Die Schriftführerin oder der Schriftführer
betreut das Wählerverzeichnis und prüft dabei die Wahlberechtigung der wählenden Personen und vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis, zählt bei Stimmenauszählung die Stimmabgabevermerke und füllt das Rechen- und Kontrollblatt sowie die Niederschrift und die Schnellmeldung aus.
Die Aufgaben der beisitzenden Mitglieder sind:
- Stimmzettelausgabe
- Prüfung der Wahlberechtigung (Wahlbenachrichtigung und Personaldokument)
- Einsammlung abgegebener Wahlscheine
- Unterstützung der Wahlvorsteherin oder des Wahlvorstehers bei Auszählung der Stimmzettel und bei der Beaufsichtigung der Wahlkabinen
Bei Interesse melden Sie sich bitte! Wir freuen uns!