Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte des Landkreises Havelland


Gemäß § 193 Abs.5 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Havelland die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung (GAV) in der jeweils gültigen Fassung ermittelt.

Die Bodenrichtwerte sind im Brandenburg-Viewer veröffentlicht und für jedermann unter
www.boris-brandenburg.de/boris-bb/  kostenfrei einsehbar.

Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen (§ 196 Abs. 3 Baugesetzbuch)
Sitz der Geschäftsstelle: Waldemardamm 3, 14641 Nauen, Telefon: 03321/403 6313.

Karten der Bodenrichtwerte im Gemeindegebiet:

Ortsteil Grünefeld

Ortsteil Paaren im Glien

Ortsteil Pausin

Ortsteil Perwenitz

Ortsteil Schönwalde-Dorf

Ortsteil Schönwalde-Siedlung

Ortsteil Wansdorf

Hinweise für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung

Brandenburgs Finanzministerium stellt auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de detaillierte Hinweise und Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung bereit. Beim Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung über „MeinELSTER“ hilft beispielsweise die Schritt-für-Schritt-Anleitung am Beispiel eines Einfamilienhauses.

Informationen des Ministeriums der Finanzen und für Europa zur Umsetzung der Grundsteuerreform im Land Brandenburg für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer

Informationen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zur Grundsteuererklärung

Brandenburgs Finanzministerium stellt auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de detaillierte
Hinweise und Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung bereit. Beim Ausfüllen
der Grundsteuerwerterklärung über „MeinELSTER“ hilft beispielsweise die Schritt-für-Schritt-Anleitung am Beispiel eines Einfamilienhauses. Anschaulich führt die Klickanleitung durch die Grundsteuerwerterklärung bis zum elektronischen Versand an das Finanzamt.

Wo finde ich Hilfe? Webseite – Klickanleitung – Hotline

Bevor die Eigentümerinnen und Eigentümer beginnen, sollten sie bereitlegen:

  • das Aktenzeichen (enthalten auf dem Informationsschreiben des Finanzamtes oder auf vorherigen
  • Einheitswert- oder Grundsteuerbescheiden),
  • Detailinformationen zu Grund und Boden (abrufbar über das Informationsportal Grundstücksdaten unter grundsteuer.brandenburg.de) und
  • Angaben zum Gebäude wie Baujahr bzw. Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder Wohnfläche (unter anderem siehe Notarvertrag).

Über das Informationsportal Grundstücksdaten https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/ können die Angaben zu Grund und Boden, wie beispielsweise auch die Bodenrichtwerte für Grundstücke im Land, in einfacher Form abgerufen werden.

Ferner bieten die Finanzämter im Land eine Hotline zur Grundsteuerreform unter der Nummer
(0331) 200 600 20 an. Wegen des großen Interesses am Thema ist diese derzeit stark ausgelastet.
Daher empfiehlt das Finanzministerium, wenn ein Zugang zum Internet vorhanden ist, stattdessen
die Website zu besuchen.

Elektronisch oder in Papierform?

Wichtig zu wissen: Für die elektronische Übermittlung der Grundsteuerwerterklärung benötigt man
ein ELSTER-Benutzerkonto. Wer noch keinen Zugang hat, sollte für das Freischalten eines neuen
Benutzerkontos bis zu zwei Wochen einplanen. Die Finanzämter bieten Hilfe bei der ELSTER-Registrierung an, dazu muss ein Termin im Finanzamt vereinbart werden.
Wer bereits ein Benutzerkonto hat, zum Beispiel, um die Einkommensteuererklärung elektronisch
zu übermitteln, kann dieses Konto auch für die Grundsteuerwerterklärung nutzen. Falls einem die
elektronische Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist, dürfen auch Angehörige, wie zum Beispiel Kinder oder Enkel, ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Grundsteuerwerterklärung für Eltern oder Großeltern zu übermitteln.

Und sollte keine Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Erklärung bestehen, können Eigentümer und Erbbauberechtigte die Grundsteuerwerterklärung auch in Papierform abgeben. Die
Steuererklärungsformulare stehen als Download auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de unter „Formulare und Publikationen“ und als Papiervordrucke in den Finanzämtern zur Verfügung.

Hintergrund:

Mehr Informationen zur Grundsteuerreform stellt Brandenburgs Finanzverwaltung auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de bereit. Hier finden sich Informationen für private Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken, Wohnungseigentum und landund forstwirtschaftlichen Flächen sowie für Kommunen und steuerberatende Berufe. Und es findet sich hier auch die Klickanleitung, die Schritt für Schritt die elektronische Abgabe der Grundsteuerwerterklärung vorstellt.