Maerker

Maerker Schönwalde-Glien

Seit Juni 2023 wird der Bürgerservice Maerker in unserer Gemeinde Schönwalde-Glien angeboten. Dies ist eine gemeinsame Plattform zur elektronischen Mitteilung von Bürgeranliegen und deren Verfolgung durch die Verwaltung. Über das Portal können Infrastrukturprobleme gemeldet werden. Das geht von illegal abgelagertem Müll, über kaputte Straßen bis hin zu defekten Straßenlaternen.

Bürgerhinweise können in den Kategorien "Abfall/Müll", "Abwasser/Wasser", "Straßen und Wege", "Öffentliches Grün/Spielplatz", "Geruchs- und Lärmbelästigung", "Straßenlaterne", "Tiere/Ungeziefer" und "Vandalismus" gegeben werden.

Die Meldungen werden dann von der Gemeinde aufgenommen und an die jeweiligen Ämter oder zuständige Behörden zur Bearbeitung weitergeleitet. Über den Stand der Bearbeitung wird der Hinweisgeber bei jeder neuen Statusänderung informiert.

Wichtig ist, dass es sich bei den Meldungen nicht um akute Notfälle handeln darf - hier ist nach wie vor die direkte Kontaktaufnahme mit Polizei, Feuerwehr oder Ordnungsamt notwendig. Auch werden nur Hinweise in den oben genannten Kategorien entgegengenommen. Eintragungen außerhalb der Kategorien oder unsachliche, diffamierende oder beleidigende Kommentare werden nicht für die Öffentlichkeit freigeschaltet.

Eine Meldung kann wie folgt übermittelt werden:

1. Über eine direkte Verlinkung von unserer Gemeindehomepage zum Maerker-Portal

2. Über die Internetseite maerker.brandenburg.de/bb/schoenwalde-glien

3. Über die Maerker App

 

Das Serviceversprechen der Gemeinde Schönwalde-Glien bei der Bearbeitung der eingegangenen Infrastrukturhinweise lautet:

  1. Meldungen, die bis 14.00 Uhr online eingestellt werden, erscheinen spätestens am folgenden Arbeitstag um 18.00 Uhr.
  2. Zulässige Bürgerhinweise werden nicht gefiltert.
  3. Wir verpflichten uns innerhalb von drei Arbeitstagen eine verbindliche Antwort zu veröffentlichen.
  4. Die Umsetzung erfolgt innerhalb der Terminstellung.
  5. Sofern die Gemeindeverwaltung nicht zuständig ist, wird die Mitteilung an die zuständige Behörde oder Dritte weitergeleitet.
  6. Jeder Bürger, der seine E-Mail-Adresse hinterlässt, erhält eine Antwort und wird über weitere Änderungen informiert.