Grundsteuer Festsetzung für Grundvermögen

  • Kurztext

    • Festsetzung Grundsteuer für Grundvermögen
    • Steuerschuldner: Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken
    • Grundlage: vom Finanzamt festgestellter Einheitswert und ermittelter Grundsteuermessbetrag bzw. von der Gemeinde ermittelte Ersatzbemessungsgrundlage
    • Grundsteuerbetrag ergibt sich aus Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit Hebesatz
    • zuständig: hebeberechtigte Gemeinde

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