Personalausweis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    • Personalausweis Ausstellung
    • jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann einen Personalausweis beantragen
    • Kosten:
      • 37,00 EUR für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
      • 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
      • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
      • 13,00 EUR Zuschlag außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
      • 30,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Gültigkeitsdauer hängt vom Alter ab:
      • Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
      • Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
    • Gültigkeit des Personalausweises verfällt, wenn 
      • Eintragungen nicht mehr zutreffen
      • das Lichtbild eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt
    • Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit
    • Bearbeitungsdauer: Abholung in der Regel nach 2 Wochen möglich
    • zuständig:
      • Personalausweisbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
      • jede andere Personalausweisbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen) 
      • deutsche Vertretung im Ausland 
  • Volltext

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

  • Rechtsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
  • Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

  • Formulare/Schriftformerfordernis

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

  • Weiterführende Informationen

  • Hinweise (Besonderheiten)

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schönwalde-Glien

    Neu bei Lichtbildausweisen ab 1. Mai 2025

    Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. 

    Ab Mai 2025 werden nur noch digitale biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente akzeptiert. Diese Bilder können entweder direkt in der Meldestelle oder bei professionellen Fotografen erstellt werden. Erfolgt die Erstellung der Lichtbilder über einen Fotografen, erhalten Sie einen QR-Code, den Sie dann in der Meldestelle vorlegen müssen.

    Ausgedruckte Lichtbilder werden nicht mehr akzeptiert. Dies stellt sicher, dass mitgebrachte Bilder den biometrischen Anforderungen entsprechen.

    Alle bereits vor dem 01. Mai 2025 ausgestellten Personalausweise oder Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum vorgesehenen Gültigkeitsablauf und können uneingeschränkt weiterhin verwendet werden.

    Welche Fotografen diesen Service aktuell anbieten, finden Sie unter folgendem Link: 
     https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/#uig-store-map__map

    Gemeinde Schönwalde-Glien

    Der Bürgermeister

  • Typisierung

    2/3
  • Zuständige Stelle

    örtliche Personalausweisbehörde

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schönwalde-Glien
  • Status Bibliothekseintrag

    6

Ansprechpunkt

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Telefon +49 1801 333333

E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

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Mo 08:00 - 17:00 Uhr

Di 08:00 - 17:00 Uhr

Mi 08:00 - 17:00 Uhr

Do 08:00 - 17:00 Uhr

Fr 08:00 - 17:00 Uhr

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