Adress- und Personendaten ändern lassen
Kurztext
Änderung von Adress- und Personendaten
Volltext
Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.
Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Adress- und Personendaten ändern lassen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten in Brandenburg
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Adress- und Personendaten ändern lassen
Zuständige Stelle
Einwohnermeldeamt
Status Bibliothekseintrag
5
