Anmeldung zur Einschulung 2026
Liebe Eltern,
entsprechend §37 des BbgSchulG – Beginn der Schulplicht - werden zum Schuljahr 2026/27 alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden werden. Diese Kinder müssen nach Brandenburgischem Schulgesetz in der zuständigen Grundschule zum Schulbesuch angemeldet werden.
Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2020 bis 31.12.2020 geboren wurden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.
Auch Kinder, die im letzten Jahr von der Einschulung zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden. Für diese Kinder müssen noch einmal ein aktuell ausgefülltes Anmeldeformular und die neue Sprachstandsfeststellung der Kita in der Schule vorgelegt werden.
Entsprechend der Schulbezirkssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien sind Kinder, die in den Ortsteilen Schönwalde-Siedlung und Schönwalde-Dorf wohnen
- in der Grundschule „Menschenskinder“ im OT Schönwalde-Siedlung anzumelden,
Kinder, die in den Ortsteilen Grünefeld, Paaren im Glien, Perwenitz, Pausin oder Wansdorf wohnen, sind
- in der Grundschule „Im Glien“ im OT Perwenitz anzumelden.
Die Anmeldung ist zu folgenden Terminen im Sekretariat der jeweiligen Schule möglich:
Montag, den 10.11.2025, 08.30 – 11.00 Uhr und 12.30 – 15.00 Uhr
Dienstag, den 11.11.2025, 08.30 – 11.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Mittwoch, den 12.11.2025, 08.30 – 11.00 Uhr und 12.30 – 15.00 Uhr
Das schulpflichtige Kind muss zum Anmeldetermin nicht persönlich in der Schule vorgestellt werden.
Bei der Schulanmeldung erhalten Sie einen Termin für die schulärztliche Untersuchung des Kindes und das Aufnahmegespräch mit der Schulleitung. Beide Termine finden in der jeweiligen Grundschule statt. Der Zeitpunkt der Anmeldung ist nicht entscheidend für die Schulplatzvergabe. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt.
Die Schulplatzanmeldung und die Hortplatzvergabe sind getrennte Verfahren. Den Hortplatz beantragen Sie bitte bei der Kita-Verwaltung.
Folgende Unterlagen und Dokumente sind bei der Schulanmeldung vorzulegen:
- Schüleranmeldebogen, beide Sorgeberechtigte müssen unterschreiben!
- Bescheinigung zur Teilnahme an der Sprachstandfeststellung
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis Masernschutz – Impfpass des Kindes
- Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- Vollmacht, falls nur ein Sorgeberechtigter die Anmeldung vornimmt
Bitte beachten Sie noch folgenden Hinweis:
Im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hat das MBJS die Möglichkeit der optionalen digitalen Schulanmeldung für die Sorgeberechtigten zur Verfügung gestellt.
Nach den Herbstferien wird die digitale Anmeldung (Ü1-Verfahren) vom MBJS auf dem Schulportal freigeschaltet, damit die Sorgeberechtigten ihr Kind digital anmelden können. Auch dieser Termin wird jährlich auf der Internetseite des MBJS bekannt gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
M. Clausen
Jugend, Schule und Senioren
