6. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien


Die Gemeinde Schönwalde-Glien erlässt auf der Grundlage der §§ 3, 30 Abs. 4 und 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 5. März 2024 (GVBl. I/24, Nr. 10), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025 (GVBl. I/25, [Nr. 27 S. 1) und der Verordnung über die Aufwandsentschädigung und den Ersatz des Verdienstausfalls für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse, für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sowie über den Ersatz des Verdienstausfalls (Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung – KomAEV) vom 31. Mai 2019 (GVBl. II/19, Nr. 40), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 8. Juli 2019 (GVBI. II/19, Nr. 47) sowie der Verordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Brandenburg (Brandenburgische Kommunalbesoldungsverordnung – BbgKomBesV) vom 2. Februar 2018 (GVBl. II/18, Nr. 10), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 31. Mai 2019 (GVBI. II/19, Nr. 41), gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 22. Januar 2026 folgende 6. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien:

 

Artikel 1

Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien

 

Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien vom 18.12.2008 (Beschluss-Nr. 251/2008 vom 18.12.2008, Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 5 Nr. 1 vom 22.01.2009), geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 22.09.2011 (Amtsblatt für die Ge-meinde Schönwalde-Glien Jahrgang 7 Nr. 8 vom 20.10.2011), geändert durch die 2. Änderungssatzung vom  15.08.2019 (Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 15 Nr. 11 vom 19.09.2019), geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 19.03.2020 (Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 16 Nr. 05 vom 23.04.2020), geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 20.05.2021 (Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 17 Nr. 06 vom 17.06.2021), geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 23.06.2022 (Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 18 Nr. 7 vom 14.07.2022) wird wie folgt geändert:

 

§ 5 wird um folgenden Absatz 6a ergänzt:

„(6a) Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner können für die im Rahmen ihrer Mandatsausübung erfolgte Teilnahme an Fraktionssitzungen ein Sitzungsgeld in Höhe von 15,00 Euro je Sitzung erhalten.

Voraussetzung ist, dass die Sitzung der Vorbereitung einer Sitzung der Gemeindevertretung oder eines Ausschusses dient und die Teilnahme auf Einladung der jeweiligen Fraktion erfolgt.“

 

§ 7b wird um folgenden Absatz 7 ergänzt:

„(7) Die Absätze 1 bis 6 gelten auch für Mitglieder der Ortsbeiräte und sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner. Mitglieder der Ortsbeiräte, die gleichzeitig Mitglied der Gemeindevertretung sind, sowie sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner, die gleichzeitig Mitglied eines Ortsbeirates sind, erhalten keine zusätzliche Aufwandsentschädigung zur Anschaffung von Informationstechnik für die digitale Gremienarbeit im Ortsbeirat.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese 6. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien tritt nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Schönwalde-Glien, den 22. Januar 2026

 

gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister