Sitzübergang auf eine Ersatzperson des Wahlvorschlages der Partei Bürger für Schönwalde-Glien (BfS) zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien am 09.06.2024
Gemäß § 60 Absatz 7 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz – BbgKWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 14], S.326), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetztes vom 4. Juli 2023 (GVBl.I/23, [Nr. 17], S.21) wird bekanntgegeben, dass Herr Reinhold Ehl, gewähltes Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien, mit Schreiben vom 22.12.2025 erklärte, mit Wirkung des 31.12.2025 gemäß § 59 Absatz 1 Nr. 1 BbgKWahlG auf seinen Sitz als gewähltes Mitglied der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zu verzichten. Damit verliert er die Rechtsstellung als Mitglied der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit Wirkung des 31.12.2025.
Gemäß § 60 BbgKWahlG habe ich festgestellt, dass der Sitz in der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien auf die erste Ersatzperson des Wahlvorschlages der BfS, Herrn Michael Krug, übergegangen ist.
Herr Michael Krug hat am 23.12.2025 den freien Sitz innerhalb der gesetzlichen Frist angenommen.
Gegen diese Feststellungen der Wahlleiterin der Gemeinde Schönwalde-Glien sind die in §§ 55 bis 58 BbgKWahlG genannten Rechtsbehelfe gegeben.
Schönwalde-Glien, den 29.12.2025
gez.
Svenja Lehmann
Gemeindewahlleiterin
