Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien in ihrer Sitzung am 15. Juni 2006 unter der Drucksache Nr. 133/2006 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 12 „Germanische Stämme“ für das Gebiet der Ortslage Schönwalde-Siedlung, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wird gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der jeweils geltenden Fassung für das ca. 86 ha große Plangebiet aufgrund eines Fehlers in der Bekanntmachung vom 19. Juli 2006 hiermit erneut bekannt gemacht.
Jedermann kann die vorgenannte Satzung sowie die dazugehörige Begründung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Germanische Stämme“ ab diesem Tag in der Gemeinde Schönwalde-Glien, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien, während der folgenden Zeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:
• Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
• Donnerstag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Auch die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12 „Germanische Stämme“ anzuwendenden DIN-Norm 4109 sowie die VDI-Richtlinie 2719 können von jedermann während der genannten Zeiten eingesehen werden. Es besteht die Möglichkeit, Einsicht in die Normen zu nehmen und hierzu weitere Informationen zu erhalten.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde-Glien unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Schönwalde-Glien, den 29.01.2026 gez.
Bodo Oehme, Bürgermeister
(Dienstsiegel)

