Gemäß § 69 i.V. m. § 65 der Brandenburgischen Kommunalverfassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.01.2026 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird wie folgt festgesetzt:
Festsetzung | EUR |
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der |
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Erträge | 28.176.400 |
Aufwendungen | 31.408.900 |
davon: |
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ordentliche Erträge | 28.176.400 |
ordentliche Aufwendungen | 31.408.900 |
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außerordentliche Erträge | 0 |
außerordentliche Aufwendungen | 0 |
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Gesamtergebnis | -3.232.500 |
2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der |
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Einzahlungen | 29.150.600 |
Auszahlungen | 35.539.000 |
davon: |
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Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 26.688.000 |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 28.409.800 |
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Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 2.462.600 |
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 7.129.200 |
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Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 0 |
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 0 |
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Veränderung des Bestandes an Finanzmitteln | -6.388.400 |
§ 2
Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht aufzustellen
§ 3
Die Steuersätze für die Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung festgesetzt worden sind, betragen:
Steuerart | Festsetzung v.H. |
1. Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) | 240 |
2. Grundsteuer B (Grundstücke) | 210 |
3. Grundsteuer C (baureife Grundstücke) | 0 |
4. Gewerbesteuer | 335 |
§ 4
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 1.940.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Ein Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht festgesetzt.
§ 6
1. Die Wertgrenzen ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen ist, werden bei:
a) der Erhöhung des geplanten Fehlbetrages im laufenden Haushaltsjahr um 800.000 EUR auf 4.032.500 EUR
und
b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 800.000 EUR festgesetzt.
2. Die Wertgrenze ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 20.000 EUR festgesetzt.
3. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 20.000 EUR festgesetzt.
4. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.
§ 7
Der Höchstbetrag der Kassenkredite/Liquiditätskredite wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
Schönwalde-Glien, den 12.01.2026
gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2026 mit ihren Anlagen wurde von der Gemeindevertretung auf ihrer Sitzung am 06.01.2026 unter der Beschlussnummer 099/2025 beschlossen.
Der Beschluss wird dem Landkreis Havelland als untere Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2026 wird
gemäß § 3 Absatz 3 und § 69 Absatz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) öffentlich bekannt gemacht.
Sofern diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ( BbgKVerf) zustande gekommen ist, so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung verletzt worden sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und ihre Anlagen nehmen kann. Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen liegen in der Verwaltung der Gemeinde Schönwalde-Glien, Berliner Allee 7, Zimmer 2.10 zu den Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.
Schönwalde-Glien, den 12.01.2026
gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister
