Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien in ihrer Sitzung am 19.02.2026 unter der Drucksache Nr. 074/2025-2 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Wohnbebauung nördlich des Kienberger Weges zwischen den Grundstücken Kienberger Weg 21 und Nr. 37“, 1. Änderung, für das Gebiet in der Ortslage Paaren im Glien wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung.
Der Bebauungsplan einschließlich Begründung sowie die DIN-Normen 18915, 18916 und 18919 können ab dem Tag dieser Bekanntmachung in der Gemeinde Schönwalde-Glien, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft erteilt.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde-Glien geltend gemacht worden sind.
Dabei ist der Sachverhalt darzulegen, der die behauptete Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften oder den geltend gemachten Abwägungsmangel begründen soll.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung für Vermögensnachteile, die durch den Bebauungsplan eintreten können, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Schönwalde-Glien, den 04.03.2026 gez. Bodo Oehme, Bürgermeister (Dienstsiegel)
