Mitteilung - MI 005/2026

Betreff

Mitteilung über die Wert- und Zuständigkeitsgrenzen für die Vergabe von Aufträgen durch den Bürgermeister, den Hauptausschuss und die Gemeindevertretung. Anlass hierfür ist die Änderung des § 28 KomHKV, durch die die Wertgrenze für Direktaufträge auf bis zu 100.000,00 € angehoben wurde.

Federführung

Körperschaft

Gemeinde Schönwalde-Glien

Beratungsfolge

TerminGremiumZuständigBeschlussAbstimmung
Do., 22. Januar 2026 17:30 UhrGemeindevertretung Schönwalde-GlienKenntnisnahme