Mitteilung - MI 005/2026
Betreff
Mitteilung über die Wert- und Zuständigkeitsgrenzen für die Vergabe von Aufträgen durch den Bürgermeister, den Hauptausschuss und die Gemeindevertretung. Anlass hierfür ist die Änderung des § 28 KomHKV, durch die die Wertgrenze für Direktaufträge auf bis zu 100.000,00 € angehoben wurde.Federführung
Körperschaft
Gemeinde Schönwalde-Glien
Dateien
Beratungsfolge
| Termin | Gremium | Zuständig | Beschluss | Abstimmung |
| Do., 22. Januar 2026 17:30 Uhr | Gemeindevertretung Schönwalde-Glien | Kenntnisnahme |
