Drucksache - DR 166/2025

Betreff

Beratung und Beschluss über die Neufestlegung der Wert- und Zuständigkeitsgrenzen für die Vergabe von Aufträgen durch den Bürgermeister, den Hauptausschuss und die Gemeindevertretung. Anlass hierfür ist die Änderung des § 28 KomHKV, durch die die Wertgrenze für Direktaufträge auf bis zu 100.000,00 € angehoben wurde.

Federführung

Körperschaft

Gemeinde Schönwalde-Glien