Kind in KiTa anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    • Kindertagesstätte Aufnahme 
    • Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung
    • Kontakt vorher möglich und sinnvoll
    • Anmeldung über örtliches Verfahren
    • Zuständige Stelle:
  • Teaser

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schönwalde-Glien

    Sehr geehrte Eltern,

    sie haben zwei Möglichkeiten einen Antrag für einen Kindertagesstättenplatz zu stellen:

    1. Sie nutzen das Online-Portal Little Bird
      Eine Anleitung zu den 5 Schritten zum Kitaplatz finden sie „hier
    2. Sie füllen den aufgeführten Antrag aus und reichen Ihn im Rathaus der Gemeinde Schönwalde-Glien ein. Bitte beachten Sie die im Antrag enthaltene Checkliste, um die Vollständigkeit der Angaben zu gewährleisten.
  • Volltext

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schönwalde-Glien

    Antrag auf Aufnahme und Betreuung in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Schönwalde-Glien

    Checkliste zur vollständigen Abgabe der Unterlagen


    Bei der Abgabe des Antrages auf Aufnahme und Betreuung in einer der Kindertagesstätten der Gemeinde Schönwalde-Glien sind folgende Unterlagen von den Personensorgeberechtigten in Kopie einzureichen:

    Vollständig ausgefüllter Antrag
    - Geburtsurkunde des Kindes
    - Formular „Erwerbsnachweise“


    Bei Abschluss eines Betreuungsvertrages mit der Gemeinde Schönwalde-Glien sind folgende Unterlagen einzureichen.


    - Formular „Ärztliche Bescheinigung“
    - Formular „Einkommenserklärung“
    Formular „Einwilligung für Foto- und Videoaufnahmen“
    - Zustimmungserklärung E-Mail-Verkehr (erhalten Sie vom Träger)


    Bei nicht selbstständiger Arbeit

    - die letzten 3 Gehaltsnachweise/ Lohnzettel oder elektronische Lohnsteuerbescheinigung oder aktueller Steuerbescheid des Finanzamtes
    - Unterhaltszahlungen bzw. Unterhaltsforderungen
    - Renten
    -  Leistungen nach dem BaföG
    - Bescheid über Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) 
    - Elterngeldbescheid


    Bei selbstständiger Arbeit

    - Gewerbeanmeldung
    - Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
    - Aktueller Steuerbescheid des Finanzamtes oder eine vorläufige Bescheinigung vom Steuerberater 

  • Rechtsgrundlage(n)

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schönwalde-Glien

    Satzung zur Erhebung und Höhe von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Schönwalde-Glien und/oder eines Platzes in einer Berliner Kindertagesstätte gemäß Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Kita-Satzung) 

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

  • Anträge / Formulare


Ansprechpunkt

Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung oder beim Träger der Kindertageseinrichtung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende