Schulen & Hort

Schulen im gemeindegebiet


Anmeldung zur Einschulung 2026

Liebe Eltern,

entsprechend §37 des BbgSchulG – Beginn der Schulplicht - werden zum Schuljahr 2026/27 alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden werden. Diese Kinder müssen nach Brandenburgischem Schulgesetz in der zuständigen Grundschule zum Schulbesuch angemeldet werden. mehr

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Hort / Nachmittagsbetreuung

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