Gemäß § 60 Absatz 7 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz – BbgKWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 14], S.326), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetztes vom 4. Juli 2023 (GVBl.I/23, [Nr. 17], S.21) wird bekanntgegeben, dass Herr Uwe Schenk, gewähltes Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien, mit Schreiben vom 19.03.2026 erklärte, mit sofortiger Wirkung gemäß § 59 Absatz 1 Nr. 1 BbgKWahlG auf seinen Sitz als gewähltes Mitglied der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zu verzichten. Damit verliert er die Rechtsstellung als Mitglied der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit sofortiger Wirkung.
Gemäß § 60 BbgKWahlG habe ich festgestellt, dass der Sitz in der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien auf die vierte Ersatzperson des Wahlvorschlages der Alternative für Deutschland, Herrn Klaus Rogosky, übergegangen ist.
Herr Klaus Rogosky hat am 26.03.2026 den freien Sitz innerhalb der gesetzlichen Frist angenommen.
Gegen diese Feststellungen der Wahlleiterin der Gemeinde Schönwalde-Glien sind die in §§ 55 bis 58 BbgKWahlG genannten Rechtsbehelfe gegeben.
Schönwalde-Glien, den 26.03.2026
gez. Svenja Lehmann
Gemeindewahlleiterin
