Gemäß § 60 Absatz 7 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz – BbgKWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 14], S.326), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetztes vom 4. Juli 2023 (GVBl.I/23, [Nr. 17], S.21) wird bekanntgegeben, dass Herr Karl-Heinz Kordt, gewähltes Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien, mit Schreiben vom 19.03.2026 erklärte, mit sofortiger Wirkung gemäß § 59 Absatz 1 Nr. 1 BbgKWahlG auf seinen Sitz als gewähltes Mitglied der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zu verzichten. Damit verliert er die Rechtsstellung als Mitglied der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit sofortiger Wirkung.
Gemäß § 60 BbgKWahlG habe ich festgestellt, dass der Sitz in der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien auf die zweite Ersatzperson des Wahlvorschlages des BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Herrn Paul Dittert, übergegangen ist.
Herr Paul Dittert hat am 26.03.2026 den freien Sitz innerhalb der gesetzlichen Frist angenommen.
Gegen diese Feststellungen der Wahlleiterin der Gemeinde Schönwalde-Glien sind die in §§ 55 bis 58 BbgKWahlG genannten Rechtsbehelfe gegeben.
Schönwalde-Glien, den 26.03.2026
gez. Svenja Lehmann
Gemeindewahlleiterin
