Information zum Winterdienst in der Gemeinde Schönwalde-Glien


Hier wird auch an die Eigenverantwortlichkeit jedes Verkehrsteilnehmers appelliert, sich gerade im Winter den gegebenen Straßenverhältnissen anzupassen.

Räum- und Streupflicht der Gemeinde:

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, innerhalb der geschlossenen Ortslage, räumt und streut die Gemeinde, die in der Anlage benannten öffentlichen Verkehrswege. Die Räum- und Streupflicht besteht insbesondere für verkehrswichtige und gefährliche Stellen auf öffentlich gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen (auch Bushaltestellen und allgemein öffentliche Einrichtungen wie Kindergarten/Schule).

Die Gemeinde hat für die in der Anlage genannten Geh- und Radwege in Schönwalde-Siedlung sowie auf den genannten öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet die Firma Dienstleistungen Schuhmann GmbH beauftragt. Die beauftragte Firma erbringt die vertraglichen Leistungen eigenständig bei entsprechender Winterwetterlage und haftet (wo sie verpflichtet ist den Winterdienst durchzuführen) für alle Schäden die aus einer Nicht- oder Schlechterfüllung entstehen.

Die verkehrswichtigen öffentlich gewidmeten Straßen sind in der Anlage aufgeführt. Für alle nicht genannten Straßen, gilt die Anlage der aktuellen Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien vom 04.06.2024

Räum- und Streupflicht der Anlieger:

Den Eigentümern bzw. Anliegern obliegt die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen, einschließlich der gleichzeitig als Radweg gekennzeichneten Gehwege. Ist an den Grundstücksgrenzen kein Gehweg vorhanden, so ist vom befestigten Straßenrand ein Streifen von 1,50 Meter Breite zur Fahrbahnmitte als „Gehbahn“ zu räumen. Bei Schnee und Eisglätte sind die Gehbahnen vor bebauten und unbebauten Grundstücken so zu räumen und zu streuen, dass diese von Fußgängern bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos benutzt werden können. Die geräumten Gehbahnen vor den Grundstücken sollten so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit gewährleistet ist.

Wohin mit dem Schnee:

Der geräumte Schnee sowie das anfallende Eis (Räumgut) ist auf dem Seitenstreifen so anzuhäufen, dass die Straßeneinlaufschächte (Sinkkästeneinläufe), Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege frei bleiben, so dass das Tauwasser problemlos abfließen kann und nicht bei einem erneuten Kälteeinbruch zur Eisfalle wird.

Zugepflügte Einfahrten:

Häufig beschweren sich Bürger darüber, dass die von ihnen vom Schnee befreiten Grundstücksausfahrten durch den vorbeifahrenden Schneepflug wieder zugeschoben werden. Dies lässt sich leider aufgrund eines effektiven Arbeitsablaufs, aus technischen Gründen (das Räumschild des Fahrzeuges muss generell zum Fahrbahnrand hingedreht sein) und aus Gründen der Platzverhältnisse, nicht immer vermeiden. Vorrangig ist es, die Straßen zu räumen, damit der Verkehrsfluss gewährleistet werden kann. Deshalb kann es den Anliegern leider oft nicht erspart werden, die zugeschobenen Zufahrten/Wege noch einmal frei zu räumen. Wir bitten daher die Straßenanlieger um Verständnis.

Anlage  Verkehrswichtige öffentlich gewidmete Straßen im Gemeindegebiet als pdf.

Verkehrswichtige öffentlich gewidmete Straßen im Gemeindegebiet
StraßeWinterdienst
 AnliegerGemeinde
 1,50 Meter GehbahnGeh- und    RadwegFahrbahnGeh- und     Radweg
 
OT Siedlung    
Alter Wansdorfer WegX L20 bis Netto 
AmselsteigX L16 bis  Nachtigallensteig  
Berliner Allee  XX
Eichenallee  X 
Falkenseer Straße   XX
Fehrbelliner Straße  XX
Germanenweg  X 
Gotenweg  X 
Kurmärkische Straße  X 
Nachtigallensteig  X 
Normannenweg  X 
Sachsenwegab Hausnr. 19 bis Hausnr. 17bis Hausnr. 17
Schulallee bis LindenalleeX 
Straße der Jugend  XX
Strandallee  XX
Unter den Linden   XX
Zeisigsteig  bis Habichsteigbis Nachtigallensteig
 
OT Dorf    
Am Silberberg  X 
An den Bauernhörsten  X 
An den Wöhrden  X 
Bötzower Straße XX 
Dorfstraße XX 
Fliegerhorststraße  X 
Fliegersiedlung XX 
Grimnitzstraße  X 
Zum Erlenbruch  X 





OT Wansdorf    
Am Rosengarten XX 
Wansdorfer Dorfstraße XX 





OT Pausin    
Am Anger XX 
Brieselanger Straße Xbis Krugweg 
Chausseestraße XX 
Eichstädter Weg Xvon L16 bis zur Kita 
OT Perwenitz    
Alte Nauener Chausee XX 
Perwenitzer Dorfstraße XX 
Turmstraße XX 
Weg zum Sportplatz   X





OT Paaren    
Bäckerstege zw. Hauptstraße/ Kienberger Weg zw. L16 und Kienberger Weg
Chaussee XX 
Gartenstraße XX 
Hauptstraße XX 
Kirschallee  bis Hausnr. 71 
Perwenitzer Weg Xzw. L16 und Hauptstraße 





OT Grünefeld    
Am Kindergarten XBuswende- schleife bis Kienberger Str. 
Grünefelder Dorfstraße XX 
Kienberger Straße Xbis Hausnr. 13 
Paarener Straße XX