Hier wird auch an die Eigenverantwortlichkeit jedes Verkehrsteilnehmers appelliert, sich gerade im Winter den gegebenen Straßenverhältnissen anzupassen.
Räum- und Streupflicht der Gemeinde:
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, innerhalb der geschlossenen Ortslage, räumt und streut die Gemeinde, die in der Anlage benannten öffentlichen Verkehrswege. Die Räum- und Streupflicht besteht insbesondere für verkehrswichtige und gefährliche Stellen auf öffentlich gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen (auch Bushaltestellen und allgemein öffentliche Einrichtungen wie Kindergarten/Schule).
Die Gemeinde hat für die in der Anlage genannten Geh- und Radwege in Schönwalde-Siedlung sowie auf den genannten öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet die Firma Dienstleistungen Schuhmann GmbH beauftragt. Die beauftragte Firma erbringt die vertraglichen Leistungen eigenständig bei entsprechender Winterwetterlage und haftet (wo sie verpflichtet ist den Winterdienst durchzuführen) für alle Schäden die aus einer Nicht- oder Schlechterfüllung entstehen.
Die verkehrswichtigen öffentlich gewidmeten Straßen sind in der Anlage aufgeführt. Für alle nicht genannten Straßen, gilt die Anlage der aktuellen Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien vom 04.06.2024
Räum- und Streupflicht der Anlieger:
Den Eigentümern bzw. Anliegern obliegt die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen, einschließlich der gleichzeitig als Radweg gekennzeichneten Gehwege. Ist an den Grundstücksgrenzen kein Gehweg vorhanden, so ist vom befestigten Straßenrand ein Streifen von 1,50 Meter Breite zur Fahrbahnmitte als „Gehbahn“ zu räumen. Bei Schnee und Eisglätte sind die Gehbahnen vor bebauten und unbebauten Grundstücken so zu räumen und zu streuen, dass diese von Fußgängern bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos benutzt werden können. Die geräumten Gehbahnen vor den Grundstücken sollten so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit gewährleistet ist.
Wohin mit dem Schnee:
Der geräumte Schnee sowie das anfallende Eis (Räumgut) ist auf dem Seitenstreifen so anzuhäufen, dass die Straßeneinlaufschächte (Sinkkästeneinläufe), Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege frei bleiben, so dass das Tauwasser problemlos abfließen kann und nicht bei einem erneuten Kälteeinbruch zur Eisfalle wird.
Zugepflügte Einfahrten:
Häufig beschweren sich Bürger darüber, dass die von ihnen vom Schnee befreiten Grundstücksausfahrten durch den vorbeifahrenden Schneepflug wieder zugeschoben werden. Dies lässt sich leider aufgrund eines effektiven Arbeitsablaufs, aus technischen Gründen (das Räumschild des Fahrzeuges muss generell zum Fahrbahnrand hingedreht sein) und aus Gründen der Platzverhältnisse, nicht immer vermeiden. Vorrangig ist es, die Straßen zu räumen, damit der Verkehrsfluss gewährleistet werden kann. Deshalb kann es den Anliegern leider oft nicht erspart werden, die zugeschobenen Zufahrten/Wege noch einmal frei zu räumen. Wir bitten daher die Straßenanlieger um Verständnis.
Anlage Verkehrswichtige öffentlich gewidmete Straßen im Gemeindegebiet als pdf.
| Verkehrswichtige öffentlich gewidmete Straßen im Gemeindegebiet | |||||
| Straße | Winterdienst | ||||
| Anlieger | Gemeinde | ||||
| 1,50 Meter Gehbahn | Geh- und Radweg | Fahrbahn | Geh- und Radweg | ||
| OT Siedlung | |||||
| Alter Wansdorfer Weg | X | L20 bis Netto | |||
| Amselsteig | X | L16 bis Nachtigallensteig | |||
| Berliner Allee | X | X | |||
| Eichenallee | X | ||||
| Falkenseer Straße | X | X | |||
| Fehrbelliner Straße | X | X | |||
| Germanenweg | X | ||||
| Gotenweg | X | ||||
| Kurmärkische Straße | X | ||||
| Nachtigallensteig | X | ||||
| Normannenweg | X | ||||
| Sachsenweg | ab Hausnr. 19 | bis Hausnr. 17 | bis Hausnr. 17 | ||
| Schulallee | bis Lindenallee | X | |||
| Straße der Jugend | X | X | |||
| Strandallee | X | X | |||
| Unter den Linden | X | X | |||
| Zeisigsteig | bis Habichsteig | bis Nachtigallensteig | |||
| OT Dorf | |||||
| Am Silberberg | X | ||||
| An den Bauernhörsten | X | ||||
| An den Wöhrden | X | ||||
| Bötzower Straße | X | X | |||
| Dorfstraße | X | X | |||
| Fliegerhorststraße | X | ||||
| Fliegersiedlung | X | X | |||
| Grimnitzstraße | X | ||||
| Zum Erlenbruch | X | ||||
| OT Wansdorf | |||||
| Am Rosengarten | X | X | |||
| Wansdorfer Dorfstraße | X | X | |||
| OT Pausin | |||||
| Am Anger | X | X | |||
| Brieselanger Straße | X | bis Krugweg | |||
| Chausseestraße | X | X | |||
| Eichstädter Weg | X | von L16 bis zur Kita | |||
| OT Perwenitz | |||||
| Alte Nauener Chausee | X | X | |||
| Perwenitzer Dorfstraße | X | X | |||
| Turmstraße | X | X | |||
| Weg zum Sportplatz | X | ||||
| OT Paaren | |||||
| Bäckerstege | zw. Hauptstraße/ Kienberger Weg | zw. L16 und Kienberger Weg | |||
| Chaussee | X | X | |||
| Gartenstraße | X | X | |||
| Hauptstraße | X | X | |||
| Kirschallee | bis Hausnr. 71 | ||||
| Perwenitzer Weg | X | zw. L16 und Hauptstraße | |||
| OT Grünefeld | |||||
| Am Kindergarten | X | Buswende- schleife bis Kienberger Str. | |||
| Grünefelder Dorfstraße | X | X | |||
| Kienberger Straße | X | bis Hausnr. 13 | |||
| Paarener Straße | X | X | |||

