Landkreis Havelland verfügt nach bestätigtem H5N1-Fall weitere Allgemeinverfügungen
Nachdem in der vergangenen Nacht drei Verdachtsfälle auf Vogelgrippe durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt wurden und auch im Nachbarlandkreis Oberhavel ein weiterer Fall bestätigt wurd, erlässt der Landkreis Havelland zum Schutz der Geflügel- und Vogelbestände zwei weitere Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Geflügelpest. Die Verfügungen treten am 24.10.2025 in Kraft und beinhaltet die risikobasierte Aufstallung. Betroffen sind Gebiete in den Kommunen in Havelaue, Rhinow, Seeblick, Rathenow, Wiesenaue, Paulinenaue, Nauen, Schönwalde-Glien, Ketzin/Havel. Zudem sind weiterhin betroffen die Kommunen Märkisch Luch durch die Allgemeinverfügung vom 20.10.2025. Die Regionen des Landkreises Havelland, die von den beiden neuen sowie von der bestehenden Verfügung betroffen sind, können der untenstehenden Grafik entnommen werden.
Außerdem ist geregelt, dass jedes in den Überwachungszonen nach Allgemeinverfügung 3/2025 und 4/ 2025 sowie im Ramsargebiet bejagte Stück Wildvogel durch die jeweiligen Jägerinnen und Jäger zu betupfen (Rachen- und Kloakentupfer) ist. Die Tupfer sind in die Dienststelle in Nauen oder Rathenow des Veterinäramtes zu bringen.
Geflügelpest ist eine hochansteckende und bei vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Aufgrund der gegenwärtig starken Zugaktivität von Kranichpopulationen und anderen Wildvögeln, muss mit einer weiteren, möglicherweise großflächigen Ausbreitung von HPAIV Infektionen in der nächsten Zeit gerechnet werden.
In seiner aktuellen Risikoeinschätzung bewertet das FLI das Risiko für weitere Ausbrüche in Geflügelhaltungen und Fälle bei Wildvögeln daher weiterhin als „hoch“.
Bürgerinnen und Bürgern steht das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung für Fragen unter der Telefonnummer 03321 403 5515 sowie per E-Mail unter tiergesundheit@havelland.de zur Verfügung. Allgemeine Hinweise zu der Erkrankung erhalten sie auf der Internetseite des Landkreises.
Die Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der Geflügelpest können auf dem Internetauftritt des Landkreises Havelland abgerufen werden.
Die Verfügungen sind im Amtsblatt 41/2025 veröffentlicht.

