Kostenübernahmeerklärungen für KiTas in anderen Kommunen

Kostenübernahme KITA in anderen Kommunen

Sie beabsichtigen die Betreuung Ihres Kindes in einer anderen KiTa, welche sich nicht in Trägerschaft der Gemeinde Schönwalde-Glien befindet?

Hierfür müssten Sie und Ihr Kind sind in der Gemeinde Schönwalde-Glien gemeldet sein.

Zusätzlich sollten Sie bereits einen Betreuungsplatz in einer Kita außerhalb der Gemeinde Schönwalde-Glien bzw. in freier Trägerschaft in Schönwalde-Glien haben.

Dann sind Sie zur Antragstellung einer Kostenübernahme berechtigt, für die Bearbeitung dieser benötigen wir den Antrag „Kostenübernahme Brandenburg“ (für Kitas im Land Brandenburg) oder „Kostenübernahme Berlin“ (für Kitas im Land Berlin), Ihre ausgefüllten „Nachweise über die Erwerbstätigkeit“ und eine Kopie des Betreuungsvertrages der Kita.

Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie einen Bescheid über den Rechtsanspruch des Kindes und die Kostenübernahmeerklärung.

Für weitere notwendige Unterlagen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Die für die Antragstellung notwendigen Unterlagen können Sie uns gerne in digitaler Form an unsere E-Mail Adresse senden (kita@schoenwalde-glien.de).

Formulare: