Ehrenamtes einer Schiedsperson und einer stellv. Schiedsperson

Ausschreibung zweier Schiedsperson

Für die Besetzung der Schiedsstelle (Schiedsperson und stellvertretende Schiedsperson) der Gemeinde Schönwalde-Glien zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir Interessenten.

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschickt aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Für die Besetzung der Schiedsstelle der Gemeinde Schönwalde-Glien suchen wir geeignete Personen, die ehrenamtlich als Schiedsperson oder stellvertretende Schiedsperson im Gemeindegebiet Schönwalde-Glien tätig sein möchten:

  • Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und sie muss das Wahlrecht besitzen.
  • In das Amt soll nicht berufen werden,
    • wer nicht das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat,
    • wer nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt.
  • Die Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und vom Amtsgerichtsdirektor berufen.

Bürgerinnen und Bürger (m/w/d) der Gemeinde Schönwalde-Glien, die Interesse an einer Aufnahme des Ehrenamtes als Schiedsperson oder stellvertretende Schiedsperson haben, richten ihre Bewerbung, vorzugsweise digital als eine PDF-Datei, bis zum 30.04.2024 an:

bewerbung@schoenwalde-glien.de