vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“


Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.:  Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum" der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf

Der geänderte Entwurf  des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  Nr. 23  „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum" Ortsteil Schönwalde-Dorf (Planfassung Stand November 2010) einschließlich Begründung und Umweltbericht für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde, Flur 28,  Flurstücke 37 teilweise, 40 teilweise, 41, 42, 43, 45, 249, 251, 257 und 258 teilweise wird gemäß § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich ausgelegt.

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Teilen schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Folgende Änderungen und Ergänzungen des Entwurfs wurden im Ergebnis der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB vorgenommen:

  • Festsetzung der bisher als Landwirtschaftsfläche festgesetzten Flächen als Grünfläche mit Zweckbestimmung „Pferdetraining und Pferdeweide"
  • Festsetzung von Waldflächen gemäß Mitteilung der Forstbehörde
  • Beschränkung der Verkaufsfläche für die im Sondergebiet zulässigen Läden auf 150m² (textliche Festsetzung Nr. 1)
  • Konkretisierung der entlang der Dorfstraße festgesetzten Heckenpflanzung (textliche Festsetzung Nr. 11)

Umweltbezogene Informationen liegen in Form der geänderten und ergänzten Begründung mit Umweltbericht vor, mit den darin enthaltenen Informationen zu Tieren und Pflanzen einschließlich dem besonderen Artenschutz, Boden, Wasser, Klima und Luft, Orts- und Landschaftsbild, Kultur- und Sachgütern und Immissionsschutz.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 03.01.2011 bis einschließlich 17.01.2011 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 11, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Schönwalde-Glien, den 23.11.2010


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister 




(Siegel)