Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Wohngebiet „Am Kindergarten“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Grünefeld


Der Entwurf (Oktober 2012) zur 3. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Wohngebiet „Am Kindergarten" für den Ortsteil Grünefeld für Teilflächen des insgesamt 6,89ha großen Plangebietes zwischen der Wohnbebauung an der Straße Am Kindergarten im Norden, der Wohnbebauung an der Straße Zum Leegefeld im Osten, der Grünlandbrache im Süden und dem Landschaftsschutzgebiet „Nauen-Brieselang-Krämer" im Westen (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung (Stand August 2015) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien vom 12.11.2015 zur Drucksache DR 152/2015 gebilligt und nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Gleichzeitig wurde bestimmt, dass Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

  • Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen, Bewältigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung einschließlich Beschreibung von Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes sowie Angaben zur Behandlung der artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, Stand August 2015
  • Landschaftsplan der Gemeinde Schönwalde-Glien, Stand 2006

Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vor und werden ausgelegt:

  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung West vom 11.12.2012
    Betroffene Themenkomplexe: Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, Hydrologie, Hochwasserschutz, Überschwemmungsgebietes, Belange des Besonderen Artenschutzes und der Landschaftspflege
  • Stellungnahme des Landkreises Havelland vom 13.12.2012
    Betroffene Themenkomplexe: Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, externe Kompensationsmaßnahmen, Altlastenverdachtsfläche, Bodendenkmal

Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 21.12.2015 bis einschließlich 22.01.2016 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch         von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag                       von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag                   von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag                         von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Die Unterlagen können auch im Internet unter http://www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de/ zur o.g. Drucksachennummer DR 152/2015 eingesehen werden.

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 19. November 2015


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister  




(Siegel)


HIER gelangen Sie zu den Planunterlagen (Rats-Info)