Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 34 „Pferdehaltung an der Alten Gartenstraße“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf sowie Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. 34 „Pferdehaltung an der Alten Gartenstraße“


Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 11.04.2019 mit der Drucksache DR 063/2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 34 „Pferdehaltung an der Alten Gartenstraße“ für das ca. 7.200m² große, zwischen der Alten Gartenstraße und der Dorfstraße gelegene Pangebiet – bestehend aus den Flurstücken 77, 80, 81 und 82 der Flur 2 - im Ortsteil Schönwalde-Dorf beschlossen (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches.

In ihrer Sitzung am 18.06.2020 wurde unter der Drucksache DR 095/2020 der Planentwurf in der Fassung vom 11. Juni 2020 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB bestimmt.

Das Verfahren wird im zweistufigen Regelverfahren gemäß §§ 2, 4 BauGB aufgestellt. Im Rahmen dieses Verfahrens ist neben der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange der Eingriff in die Schutzgüter innerhalb der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zu ermitteln. Die erforderliche Flächennutzungsplanänderung von „Gemischte Baufläche“ bzw. „Grünfläche“ in ein „Sondergebiet für Reitsport“ wird im Parallelverfahren durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 34 „Pferdehaltung an der Alten Gartenstraße“ ein-schließlich der Begründung, Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag und Geruchsgutachten sowie die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht wird hiermit für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.

Folgende Planunterlagen liegen jeweils für die Änderung des Flächennutzungsplans sowie für den Bebauungsplan zur Einsichtnahme bereit:

  • Planzeichnung
  • Begründung mit Umweltbericht

Folgende umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern liegen zur Einsichtnahme vor:

1. Umweltberichte mit Informationen zu:

  • Schutzgut Mensch:
    Auswirkung der Ausübung des Pferdesports und der Unterbringung und Haltung der Pferde auf die Menschen
     
  •  Schutzgüter Tier und Pflanzen:
    Mögliche Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt
     
  •  Schutzgut Boden:
    Auswirkungen auf den Boden
  • Schutzgut Fläche:
    Auswirkungen durch die Nutzung der Fläche überwiegend als Pferdekoppel
     
  • Schutzgut Wasser:
    Auswirkungen auf den Wasserkreislauf
     
  • Schutzgüter Luft und Klima:
    Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft
     
  • Schutzgut Landschaft:
    Auswirkungen der Nutzung auf die Landschaft
     
  • Schutzgüter Kultur- und Sachgüter:
    Auswirkungen auf evtl. Baudenkmäler oder Bodendenkmal
     
  • Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern:
    Auswirkungen auf den Naturhaushalt

2. Folgende gutachterliche Informationen zu umweltrelevanten Aspekten

  •  Artenschutzfachbeitrag, Stand: 17.06.2019

                   - Abschätzung der Betroffenheit planungsrelevanter Arten: Säugetiere, Vögel, Insekten, Amphibien, Reptilien

                   - Grundsätzliche Vermeidungsmaßnahmen

  • Geruchsimmissionsprognose nach der VDI-Richtlinie 3874 Blatt 2 für die Haltung von max. 10 Pferden, 2 Schafen, 2 Ziegen sowie Einrichtung einer Pferdemistplatte 70m²

3. Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit verfügbaren umweltrelevanten
    Informationen:

                Landesamt für Umwelt

  •  Hinweise zu Verkehrslärmemissionen und –immissionen sowie zu Gerüchen
  •  Landkreis Havelland, hier: Untere Naturschutzbehörde
  •  Betroffenheit artenschutzrechtlicher Verbote
  •  Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung
  •  Externe Kompensationsmaßnahmen
  •  Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Niederschlagswasserableitung

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 28.12.2020 bis einschließlich 28.01.2021 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.17, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

                                               Montag, Mittwoch                             von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
                                               Dienstag                                           von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
                                               Donnerstag                                       von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
                                               Freitag                                               von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
                                               (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden eingehalten. Aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge dürfen die ausgelegten Unterlagen zum Bebauungsplan nur einzeln und nach Anmeldung gesichtet werden. Die Einzelheiten dieser Möglichkeit der Einsichtnahme und einer etwaigen persönlichen Rücksprache werden auf telefonische oder Anfrage per Mail mitgeteilt.

Stellungnahmen können schriftlich, auch elektronisch oder durch Fax oder in sonstiger Weise, oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der oben angegebenen Dienststelle abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die ausgelegten Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/ Bebauungspläne/ Offenlagen) einsehbar.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Schönwalde-Glien, den 7. Dezember 2020

                                                                                                                              gez.
                                                                                                                              Bodo Oehme
                                                                               (Siegel)                                  Bürgermeister