Bekanntmachung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes 1. Änderung zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Schönwalde-Glien


Das Gebiet des Flächennutzungsplanes umfasst alle zur Gemeinde Schönwalde-Glien gehörenden Gemarkungen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 9.655,3 ha (siehe Anlage Kartenausschnitt).

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 25.10.2007 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönwalde-Glien sowie der Erläuterungsbericht liegt nach § 4 (1) BauGB in der Zeit vom

10.12.2007   bis  einschließlich  16.01.2008

in der Gemeinde Schönwalde-Glien, Sebastian-Bach-Str. 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung, während folgender Zeiten,

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9..00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis  15.00 Uhr und
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr), zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Als Bürger haben Sie die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Nach § 3 Abs. 1 BauGB besteht die Möglichkeit, in die Entwurfsunterlagen einzusehen und Gelegenheit, nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung, Äußerungen hierzu abzugeben. Das Ergebnis wird in die weitere Planung mit einfließen.

 

Schönwalde-Glien, den  29.10.2007


gez.
Bodo  Oehme
Bürgermeister