Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Nr. 09/2006 „Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien 

Betr.:     Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Nr. 09/2006 „Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006" der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien

Der 2. Entwurf  des  Bebauungsplanes  mit Umweltbericht und integrierter Grünordnung Nr. 09/2006 „Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006"  mit Begründung für das Gebiet in der Gemarkung Paaren im Glien mit den Flurstücken  178 teilw., 262, 263, 264, 265, 266, 269, 272/2 teilw., 276, 277, 278, 279 teilw., 280, 283, 284, 285 teilw., 474 teilw., 475, 539, 540, 541 teilw. und 542 der Flur 4 (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde - Glien zur Drucksache Nr. 195/2007  vom 25.10.2007 gebilligt und ist nach § 4a Absatz 3 BauGB für die Dauer von einem Monat  öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Gemeinde Schönwalde-Glien  liegen umweltrelevante Stellungnahmen zum Immissionsschutz vor.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom

10.12.2007  bis   16.01.2008

öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 11, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag und  Mittwoch       von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag                               von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag                          von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
und         Freitag                  von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)          

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

 

Schönwalde-Glien, den  29.10.2007


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister   




(Siegel)