Öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes zum Bebauungsplan und Umweltbericht „Hasenwinkel“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin


Der geänderte Entwurf  des  Bebauungsplanes „Hasenwinkel"  mit Umweltbericht  und Begründung für das Gebiet in der Gemarkung Pausin mit den Flurstücken 32 (geteilt in 182 bis 184), 33 bis 35, 37/1 bis 37/4, 39/1, 39/2, 39/3 (geteilt in 169, 170 und 171), 40/1 bis 40/3, 42 teilw., 43/1, 43/3, 54 teilw., 122 bis 125 und 128 bis 132 der Flur 7 (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 259 / 2008  vom  18.12.2008  gebilligt und ist nach § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer von einem Monat  öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. 

 Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom

02.02.2009  bis einschließlich   03.03.2009

öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Bauamt, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch  von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag             von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag          von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag                von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

 

Schönwalde-Glien, den  22. Dezember 2008


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister   




(Siegel)