Öffentliche Auslegung: vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Anger 3-4"


Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Anger 3-4" mit Begründung der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin

Der Entwurf Oktober 2009 des  vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Am Anger 3-4" mit Begründung für das Gebiet in der Gemarkung Pausin mit dem Flurstück 55/4 der Flur 5 (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 214 / 2009  vom  19.11.2009  gebilligt und ist nach §  13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Den von der Planung berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB Gelegenheit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist Stellung zu nehmen.

 

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom

04.01.2010  bis einschließlich   05.02.2010

öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Bauamt, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Schönwalde-Glien, den  23. November 2009


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister   




(Siegel)