Offenlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan „Brieselanger Str. 15" der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin


Der Entwurf  zum  Bebauungsplan „Brieselanger Str. 15" im Ortsteil Pausin für das ca. 5.400 m² große Plangebiet südwestlich der Ortslage Pausin (Gemarkung Pausin, Flur 5, Flurstücke 189 (tlw.) und 43 (tlw.) - siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage - einschließlich der Begründung wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 201/2013 vom 12.12.2013 in der Entwurfsfassung November 2013 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Das Verfahren zum Bebauungsplan wird im regulären Verfahren mit Umweltprüfung und unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung durchgeführt.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit  an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 30.12.2013 bis einschließlich 31.01.2014 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch         von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag                       von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag                    von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag                          von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

Stellungnahme des Landkreises Havelland zum Artenschutz, zur Wasserwirtschaft, zur Abfallentsorgung, zur Bodendenkmalpflege, zum Landschaftsschutzgebiet, zum Gesundheitsschutz;

Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zum Immissionsschutz, Bodenschutz und zur Wasserwirtschaft;

Umweltprüfung/ Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Menschen, Tiere, Pflanzen und Biotope, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie mit der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung.

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Schönwalde-Glien, den 18.12.13


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister




(Siegel)