Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan „Zum Leegefeld 14" der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Grünefeld


Der Entwurf  zum  Bebauungsplan „Zum Leegefeld 14" im Ortsteil Grünefeld für das 2.530 m² große Plangebiet südwestlich der Ortslage Grünefeld (Gemarkung Grünefeld, Flur 1, Flurstück 160 - siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 138/2014 vom 14.08.2014 in der Entwurfsfassung Juli 2014 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Der Geltungsbereich wurde verändert: Er umfasst jetzt das gesamte Flurstück 160 statt ehemals Flurstück 160 teilweise.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

Umweltthemen

Stichwortartige Beschreibung

Urheber / Quelle

Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere einschließlich Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern

- keine Vertreter der Roten-Liste Deutschlands im Planbereich vorgefunden

Auswirkung:

- Veränderte Habitatstruktur durch Aufgabe der Landwirtschaft, stattdessen Gartennutzung

- Begründung der Planung einschließlich Umweltbericht (eigene Erhebung)

- Landkreis Havelland

Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen einschließlich Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern

- Vegetationsdecke aus Süßgräsern

- keine Gehölze vorhanden

- keine geschützten Biotope im Planbereich

Auswirkungen:

- Veränderte Strukturen durch Aufgabe der Landwirtschaft, stattdessen Gartennutzung

- Begründung der Planung einschließlich Umweltbericht (eigene Erhebung)

Auswirkungen auf das Schutzgut Boden einschließlich Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern

- keine Altlasten und Kampfmittel vorhanden

- Böden allg. Funktions-ausprägung

- keine Bodendenkmale bekannt

Auswirkung:

- Versiegelung=Verlust aller Bodenfunktionen

- Umwandlung Landwirt-schaftsfläche in Garten = kein Nährstoffeintrag mehr

- Begründung der Planung einschließlich Umweltbericht (eigene Erhebung)

- Landkreis Havelland

- Zentraldienst der Polizei

- Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum - Abteilung Bodendenkmalpflege

Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser einschließlich Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern

- Grundwasserschutzfunktion

- Grundwasserneubildungs-funktion

- Oberflächenwasserschutz-funktion

- Abflussregulations- und Retentionsfunktion

Auswirkung:

- Versiegelung = Erschwerte Versickerung des Niederschlagswassers

- Begründung der Planung einschließlich Umweltbericht (eigene Erhebung)

- Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucher-schutz, Osthavelländische Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung GmbH

Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft einschließlich Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern

- Schadstoffimmission

Auswirkung:

- versiegelte Flächen = allg. sehr geringe Temperaturerhöhung (Wärmespeicherung in Gebäuden, Verkehrswegen)

- vermehrtes, regelmäßiges Verkehrsaufkommen der Anwohner = minimale Beeinträchtigung

- Begründung der Planung einschließlich Umweltbericht (eigene Erhebung)

- Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild einschließlich Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern

- unerhebliche Auswirkung

- Begründung der Planung einschließlich Umweltbericht (eigene Erhebung)

umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt einschließlich Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern

- gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen

- Erholungs- und Freizeitfunktion

Auswirkung:

- keine Überschreitung schalltechnischer Orientierungswerte

- keine Beeinträchtigung zu erwarten

- Begründung der Planung einschließlich Umweltbericht (eigene Erhebung)

- Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter einschließlich Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern

- keine bekannten Bodendenkmale, keine bekannten Kultur- und Sachgüter innerhalb des Planbereichs

- Begründung der Planung einschließlich Umweltbericht (eigene Erhebung)

- Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum - Abteilung Bodendenkmalpflege

Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft

- geringfügige Auswirkungen durch Umgestaltung des Plangebietes von landwirt-schaftlicher Fläche zu privater Wohnnutzfläche und Garten-nutzung

- Begründung der Planung einschließlich Umweltbericht (eigene Erhebung)

 

Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen

- Landschaftsplan Gemeinde Oberkrämer

- Begründung der Planung einschließlich Umweltbericht (eigene Erhebung)

- Landschaftsplan Gemeinde Oberkrämer

Weitere umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

  • Umweltbericht und Eingriffsregelungen zum Bebauungsplan „Zum Leegefeld 14" der Gemeinde Schönwalde-Glien, Ortsteil Grünefeld
  • Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Schönwalde-Glien
  • Landschaftsplan (LP) der Gemeinde Schönwalde-Glien

Zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit  an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 13.10.2014 bis einschließlich 13.11.2014 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

                                   Montag, Mittwoch                     von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

                                   Dienstag                                   von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

                                   Donnerstag                               von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr

                                   Freitag                                     von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                   (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

 

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Schönwalde-Glien, den 23. September 2014


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister     




(Siegel)