4. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien
(Straßenreinigungsgebührensatzung)


Auf der Grundlage der nachfolgend aufgeführten Gesetze, Satzungen und Vorschriften für die Erhebung von Gebühren erlässt die Gemeinde Schönwalde-Glien die 4. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung).

  1. §§ 3 und 28 Abs.2 Nr. 9 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dez. 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.05.2013 (GVBl. I Nr. 18)
  2. § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 ( GVBl. I S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21.01.2013 (GVBl. I. Nr. 3)
  3. §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBl. I Seite 174) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 05.12.2013 (GVBl. I Nr. 40).
  4. Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien  (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 16.11.2007 (Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Nr. 11 vom 22. November 2007).

 

Artikel 1

Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung)

Die Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 16.11.2007 zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 20.03.2014, veröffentlicht im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien, Nr. 3 vom 27. März 2014 wird wie folgt geändert:

1.) § 3 Abs. (4) wird wie folgt neu gefasst:

„(4) Beim Sommerdienst beträgt die Benutzungsgebühr für die Reinigung je Meter Grundstückseite (Absätze 1 bis 3) jährlich:
für Rad- und Gehwege    0,54 Euro/Frontmeterlänge"

2.) § 3 Abs. (5) wird wie folgt neu gefasst:

„(5) Beim Winterdienst beträgt die Benutzungsgebühr für die Reinigung je Meter Grundstückseite (Absätze 1 bis 3) jährlich:
für Rad- und Gehwege    1,33 Euro/Frontmeterlänge"

3.) Anlage 1 wird wie folgt neu gefasst:

„Sommerdienst „Reinigung Rad- und Gehwege"

OT Schönwalde-Siedlung

1.)        Falkenseer Straße                      4.470 m

2.)        Straße der Jugend                      4.460 m

3.)        Fehrbelliner Straße                    1.290 m

4.)        Berliner Allee                            1.550 m

5.)        Unter den Linden                      1.796 m

6.)        Strandallee                                   840 m

Summe                                                 14.406 m

 

„Winterdienst „Reinigung Rad- und Gehwege"

OT Schönwalde-Siedlung

1.)        Falkenseer Straße                      4.470 m

2.)        Straße der Jugend                      4.460 m

3.)        Fehrbelliner Straße                    1.290 m

4.)        Berliner Allee                            1.550 m

5.)        Unter den Linden                      1.796 m

6.)        Strandallee                                   840 m

Summe                                              14.406 m"

 

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese 4. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung) tritt am 01.11.2014 in Kraft.


Schönwalde-Glien, den 24. September 2014


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister




(Siegel)