Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan „WA I - südliche Erweiterung" der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Wansdorf


Der Vorentwurf  zum  Bebauungsplan „WA I - südliche Erweiterung" im Ortsteil Wansdorf für das 5.930 m² große Plangebiet am südlichen Siedlungsrand des östlichen Teils von Wansdorf (Gemarkung Wansdorf, Flur 4, Flurstücke 501 sowie 224 (tlw.) und 226 (tlw.) - siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 140/2014 vom 14.08.2014 in der Vorentwurfsfassung Mai 2014 gebilligt und nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von einem Monat zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Mensch, Vegetation und Tierwelt, Kultur und sonstige Sachgüter, sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit  an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 13.10.2014 bis einschließlich 13.11.2014 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

 

Montag, Mittwoch         von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

Dienstag                       von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag                   von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag                         von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

 

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Schönwalde-Glien, den 19. September 2014


gez.     
Bodo Oehme
Bürgermeister     




(Siegel)