5. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung)


Auf der Grundlage der nachfolgend aufgeführten Gesetze, Satzungen und Vorschriften für die Erhebung von Gebühren erlässt die Gemeinde Schönwalde-Glien die 5. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung).

  1. §§ 3 und 28 Abs.2 Nr. 9 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dez. 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBl. I Nr. 32)
  2. § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 ( GVBl. I S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBl. I. Nr. 32)
  3. §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBl. I Seite 174) zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBl. I Nr. 32).
  4. Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien  (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 16.11.2007 (Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Nr. 11 vom 22. November 2007).
     

Artikel 1

Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung)

Die Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 16.11.2007 zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 24.09.2014, veröffentlicht im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien, Nr. 10 vom 02.10.2014 wird wie folgt geändert:

1.) § 3 Abs. (4) wird wie folgt neu gefasst:

„(4) Beim Sommerdienst beträgt die Benutzungsgebühr für die Reinigung je Meter Grundstückseite (Absätze 1 bis 3) jährlich:
für Rad- und Gehwege 0,58 Euro/Frontmeterlänge

2.) § 3 Abs. (5) wird wie folgt neu gefasst:

„(5) Beim Winterdienst beträgt die Benutzungsgebühr für die Reinigung je Meter Grundstückseite (Absätze 1 bis 3) jährlich:
für Rad- und Gehwege 1,35 Euro/Frontmeterlänge
 

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese 5. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungs-gebührensatzung) tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien  in Kraft.

Schönwalde-Glien, den 17. August 2017

gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister