Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2017


Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.02.2017 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf16.133.700,00  €
ordentlichen Aufwendungen auf                                                  
                           
       16.542.500,00  €
 
außerordentlichen Erträge auf87.600,00 €
außerordentlichen Aufwendungen auf 15.200,00 €


2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der
 

Einzahlungen auf                                                          17.468.000,00 €
Auszahlungen auf    19.246.800,00 €


festgesetzt.
 

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender                            
Verwaltungstätigkeit auf                                            
14.992.500,00 €
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf  
 
14.726.100,00 €
 
Einzahlungen aus der                                                 
Investitionstätigkeit auf
  2.475.500,00 €
Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf   
 
4.363.400,00 €
 
Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf                             
0,00 €
Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 
 
157.300,00 €
 
Einzahlungen aus der Auflösung
von Liquiditätsreserven                      
      0,00 €
Auszahlungen an Liquiditätsreserven0,00 €

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 830.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern, die in gesonderter   Satzung festgesetzt worden sind, betragen:

1.   Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen
    Betriebe (Grundsteuer A)   
300 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 
 
420 v. H.
 
2.   Gewerbesteuer 320 v. H.

§ 5

1.   Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von
      wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf

                                                                      50.000,00 €
festgesetzt.

2.   Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und   
      Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf

                                                                       20.000,00 €
festgesetzt. 

3.   Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der
      vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf

                                                                        10.000,00 €
festgesetzt.          

4.  Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

     a)  der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages auf 250.000,00 € und

     b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen
         auf 250.000,00 €

festgesetzt.

§ 6

Entfällt.

§ 7

Der Höchstbetrag der Kassenkredite/Liquiditätskredite wird auf 1.500.000,00 € festgesetzt.


Schönwalde-Glien, den 20.02.2017


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister

Aufstellungsvermerk

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2017 wurde mit den dazugehörigen Anlagen aufgestellt und dem Bürgermeister vorgelegt.
 

Schönwalde-Glien, den 19.01.2017


gez.
Katrin Liesegang
Kämmerin

Feststellungsvermerk

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2017 wurde mit den dazugehörigen Anlagen festgestellt und der Gemeindevertretung zugeleitet.
 

Schönwalde-Glien, den 19.01.2017
 

gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2017 mit ihren Anlagen wurde von der Gemeindevertretung auf ihrer Sitzung am 16.02.2017 unter der Beschlussnummer 110/2016 beschlossen.

Der Beschluss wird dem Landkreis Havelland als untere Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2017 wird

gemäß § 3 Absatz 3 und § 67 Absatz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) öffentlich bekannt gemacht.

Sofern diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ( BbgKVerf) zustande gekommen ist, so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist.

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung verletzt worden sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und ihre Anlagen nehmen kann. Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen liegen in der Verwaltung der Gemeinde Schönwalde-Glien, Berliner Allee 7, Zimmer 2.10 zu den Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.
 

Schönwalde-Glien, 20.02.2017
 

gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister