2. Änderung des Bebauungsplans Wohngebiet „Am Kindergarten“


Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.:  Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplans Wohngebiet „Am Kindergarten"
der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Grünefeld

Der Vorentwurf  zur 2. Änderung des  Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Kindergarten" für den Ortsteil Grünefeld für das 6,89ha große Plangebiet zwischen der Wohnbebauung an der Straße Am Kindergarten im Norden, der Wohnbebauung an der Straße zum Leegefeld im Osten, der Grünlandbrache im Süden und dem Landschaftsschutzgebiet „Nauen-Brieselang-Krämer" im Westen (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 171/2011 vom 20.10.2011 gebilligt und nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB für die Dauer von einem Monat zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Es wurde gleichzeitig bestimmt, dass Stellungnahmen gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 28.11.2011 bis einschließlich 29.12.2011 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr,
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Schönwalde-Glien, den 21.10.2011


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister 




(Siegel)