Widmungsverfügung Apfelrondell in der Gemarkung Grünefeld


Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz in der Bekanntmachung der Neufassung des Brandenburgischen Straßengesetzes vom 28.07.2009 erhält folgende Verkehrsfläche in der Gemarkung Grünefeld die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt:

Lagebezeichnung:   
Gemarkung Grünefeld, Flur 1, Flurstück 568     

Straßennamen
- Apfelrondell

Klassifizierung:
Die vorstehende Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 BbgStrG 

Funktion:
Anliegerstraße

Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Schönwalde-Glien

Widmungsbeschränkung: ohne;
verkehrsrechtliche Anordnungen gelten entsprechend

Inkrafttreten:
Die Widmung tritt nach Veröffentlichung in Kraft.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach Str. 10-12, 14621 Schönwalde-Glien zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist erfolgt ist.

 

Schönwalde-Glien den 12. Oktober 2011


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister 




(Siegel)