Widmungsverfügung Am Krämerwald in der Gemarkung Pausin


Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz in der Bekanntmachung der Neufassung des Brandenburgischen Straßengesetzes vom 28.07.2009 erhält folgende Verkehrsfläche in der Gemarkung Pausin die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt:

 

Lagebezeichnung
Gemarkung Pausin, Flur 7, Flurstück 196, 197  

Straßenname
- Am Krämerwald

Klassifizierung
Die vorstehende Straße ist eine Gemeindestraßen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 BbgStrG 

Funktion
Anliegerstraße

Träger der Straßenbaulast
Gemeinde Schönwalde-Glien

Widmungsbeschränkung
ohne; verkehrsrechtliche Anordnungen gelten entsprechend

Inkrafttreten:
Die Widmung tritt nach Veröffentlichung in Kraft.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist erfolgt ist.

 

Schönwalde-Glien den 2.12.2011


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister 




(Siegel)