Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde Schönwalde-Glien


Der Vorentwurf zum Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie" der Gemeinde Schönwalde-Glien (Stand März 2011) einschließlich Begründung mit Umweltbericht wurde von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 28.04.2011 unter der Drucksache Nr. 70/2011 gebilligt und nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Einsichtnahme bestimmt; die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Absatz 1 BauGB zu beteiligen.

Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 29.06.2011 bis einschließlich 29.07.2011 öffentlich im Bauamt der Gemeinde

Schönwalde-Glien, Zimmer 11, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Schönwalde-Glien, den 10.06.2011


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister 




(Siegel)