Informationen zur Grundsteuerreform


Die Grundstückseigentümer*innen werden durch die Finanzämter im Mai bis Juni 2022 über die Abgabe der Steuererklärung zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärung) im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer schriftlich informiert.

Nach der gesetzlichen Neuregelung muss die Grundsteuerwerterklärung im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 ausschließlich elektronisch an das Finanzamt Nauen (nicht jedoch gegenüber der Gemeindeverwaltung Schönwalde-Glien) abgegeben werden. Hierzu können Sie jede geeignete Software oder das kostenlose Angebot des Finanzamtes über Mein ELSTER (www.elster.de) nutzen.

Für Fragen zur Grundsteuerwerterklärung stehen Ihnen ab 3. Mai die Grundsteuer-Hotline des Landes Brandenburg (0331)200 600-20 (Mo - Do 9 bis 16 Uhr und Fr 9 bis 14 Uhr) und ein virtueller Assistent (steuerchatbot.de) zur Verfügung.

Erste Informationen zur Grundsteuerwerterklärung können Sie bereits im Internet unter www.grundsteuer.brandenburg.de erhalten.

Von Mitte Mai bis Ende Juni werden die Finanzämter in verschiedenen Kommunen des Landes Brandenburg Informationsveranstaltungen „Finanzamt-vor-Ort“ anbieten (Termine finden Sie zum gegebenen Zeitpunkt unter: www.grundsteuer.brandenburg.de).

Die Servicestellen der Finanzämter werden zudem besondere Grundsteuer-Sprechtage und Termine für Grundstückseigentümer*innen zur Online-Steuererklärung anbieten (Termine können Sie mit dem Finanzamt ab Mai vereinbaren)

Nur in Ausnahmefällen nimmt das Finanzamt die Erklärung auch in Papierform entgegen, so heißt es auf der Homepage des Landes Brandenburg. Entsprechende Formulare sollen ab Juni 2022 bereitstehen.

Welche Daten müssen die Grundstücksbesitzer*innen für das Formular bereithalten?

Neben dem Aktenzeichen des Finanzamtes, werden die Lage des Grundstücks (Ort, Straße und Hausnummer, Gemarkung, Grundbuchblattnummer, Flur, Flurstücknummer), die Grundstücks- und/oder Gebäudeart, die Grundstücksfläche, ggf. die Wohnfläche und der aktuelle Bodenrichtwert herangezogen. Die entsprechenden Daten finden sich in Bauunterlagen, Teilungserklärungen, Grundbuchauszügen oder Kaufverträgen.

gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister