Anmeldung zur Einschulung 2023


Kinder, die in der Zeit 1.10. bis 31.12.2017 geboren wurden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Auch Kinder, die im letzten Jahr von der Einschulung zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden.

Entsprechend der Schulbezirkssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien sind Kinder, die in den Ortsteilen Schönwalde-Siedlung und Schönwalde-Dorf wohnen

  • in der Grundschule „Menschenskinder“ im OT Schönwalde-Siedlung anzumelden,

Kinder, die in den Ortsteilen Grünefeld, Paaren im Glien, Perwenitz, Pausin oder Wansdorf wohnen, sind

  • in der Grundschule „Im Glien“ im OT Perwenitz anzumelden.

Die Anmeldung ist zu folgenden Terminen im Sekretariat der jeweiligen Schule möglich:

Montag, den 14.11.2022,      08.00 – 11.00 Uhr und 12.00 – 15.00 Uhr

Dienstag, den 15.11.2022,    08.00 – 11.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

Mittwoch, den 16.11.2022,   08.00 – 11.00 Uhr und 12.00 – 15.00 Uhr

Der Zeitpunkt der Anmeldung ist nicht entscheidend für die Schulplatzvergabe.

Bitte beachten Sie die zum Zeitpunkt der persönlichen Anmeldung jeweils geltenden Vorschriften der Corona-Umgangsverordnung. Diese finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Havelland unter www.havelland.de/coronavirus.

Das schulpflichtige Kind muss zum Anmeldetermin nicht persönlich in der Schule vorgestellt werden.

Nach der Schulanmeldung erfolgt die schulärztliche Untersuchung des Kindes. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt.

Bitte beachten Sie noch folgenden Hinweis:

Die Schulplatzanmeldung und die Hortplatzvergabe sind getrennte Verfahren. Den Hortplatz beantragen Sie bitte bei der Kita-Verwaltung.

Folgende Unterlagen und Dokumente sind bei der Schulanmeldung vorzulegen:

  • Schüleranmeldebogen, beide Sorgeberechtigte müssen unterschreiben!
  • Bescheinigung zur Teilnahme an der Sprachstandfeststellung
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis Masernschutz – Impfpass des Kindes
  • Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • Vollmacht, falls nur ein Sorgeberechtigter die Anmeldung vornimmt