Bekanntmachung des Abwägungsergebnisses / Ersatzbekanntmachung - Entwurf des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans „Windenergie“ der Gemeinde Schönwalde-Glien


Die von den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur förmlichen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise zum Entwurf des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans „Windenergie" der Gemeinde Schönwalde-Glien hat die Gemeindevertretung gemäß Beschluss zur Drucksache Nr. 107/2012 vom 20.09.2012 geprüft. Dabei haben auch 330 Bürger Stellungnahmen abgegeben. In den Abwägungsbeschluss sind diese Stellungnahmen unter der Bezeichnung „Bürger Nr. 1 bis Nr. 330" eingegangen.

Bei Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander unter Berücksichtigung ihrer Bedeutung und ihres Gewichts für die Planungsentscheidung nach § 1 Abs. 7 BauGB erweist sich die Darstellung von mit Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB verbundenen Konzentrationszonen für die Windkraftanlagen als nicht möglich. Nach den vorliegenden Stellungnahmen wären die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen weder auf den im Entwurf dargestellten Flächen noch an anderer Stelle zulässig.

Im Ergebnis der Abwägung hat die Gemeindevertretung in gleicher Sitzung unter der Drucksache Nr. 108/2012 den Beschluss zur Einstellung des Verfahrens gefasst.

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit die Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung dadurch ersetzt, dass diesen Personen zu den Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien, Zimmer 2.15 die Einsicht in das Ergebnis der Prüfung ermöglicht wird:

 Montag, Mittwochvon 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
 Dienstagvon 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr
 Donnerstagvon 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
 Freitagvon 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
 (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr).

                    

Schönwalde-Glien, den 21.09.2012


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister 




(Siegel)