Bebauungsplans Nr. 16 Gewerbegebiet „Erlenbruch“


Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.:  Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 Gewerbegebiet „Erlenbruch" der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf

 

Der 2. Entwurf  zur 2. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 16 Gewerbegebiet „Erlenbruch" im Ortsteil Schönwalde-Dorf für das insgesamt ca. 11,6ha große Plangebiet östlich der Landesstraße L 20, südlich der Hauptzufahrtsstraße Zum Erlenbruch sowie westlich und nördlich landwirtschaftlicher Flächen  (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 118/2012 vom 20.09.2012 in der Planfassung Juni 2012 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Die Erarbeitung eines Umweltberichtes ist nicht erforderlich.

Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 29.10.2012 bis einschließlich 29.11.2012 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwochvon 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstagvon 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstagvon 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitagvon 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr).

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Schönwalde-Glien, den 24.09.2012


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister




(Siegel)